Aufenthaltserlaubnis; Beantragung zum Zweck des Studiums
Kurzbeschreibung
Einem ausländischen Studierenden kann zum Zwecke des Studiums an einer staatlichen Hochschule, einer staatlich anerkannten Hochschule oder vergleichbaren Ausbildungseinrichtung in Deutschland eine Aufenthaltserlaubnis erteilt werden. Das Studium muss den Hauptzweck des Aufenthalts darstellen, ein Abend-, Wochenend- oder Fernstudium reicht somit nicht aus.
Redaktionell verantwortlich
Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)
Stand: ..accd99a37c0b4c507495a893c5fcb382
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Erforderliche Unterlagen
- Die vorzulegenden Unterlagen können stark variieren.
Erkundigen Sie sich bitte bei der Ausländerbehörde. Erforderlich sind in der aber in der Regel folgende Unterlagen: - gültiger Pass
- aktuelles biometrisches Lichtbild (Frontalaufnahme)
- Nachweis über gesicherten Lebensunterhalt
- Immatrikulationsbescheinigung
- Nachweis über Krankenversicherungsschutz
- ggf. weitere Unterlagen