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Stadtleben in Ansbach (vor der Corona-Pandemie aufgenommen) © Jim Albright

Jobcenter Stadt Ansbach – Grundsicherung für Arbeitsuchende

Das Jobcenter Stadt Ansbach ist eine gemeinsame Einrichtung der Stadt Ansbach und der Agentur für Arbeit Ansbach-Weißenburg. 

Wir sind gerne für Sie da. Kontaktieren Sie uns

… online unter www.jobcenter.digital oder in der "Jobcenter-App"

  • Über die Jobcenter-Ortssuche oder die Postleitzahl 91522 gelangen Sie zum Jobcenter Stadt Ansbach
  • Sie können online den Erstantrag auf Grundsicherung stellen
  • Vorteil, wenn Sie bereits Leistungen vom Jobcenter erhalten: Sichere und schnelle schriftliche Übermittlung von Anträgen, Veränderungsanzeigen, Nachrichten und Dokumenten in Ihrem Benutzerkonto
  • Bei Fragen zur Einrichtung und Handhabung des Benutzerkontos helfen wir Ihnen gerne weiter!
  • Die  Jobcenter-App fürs Smartphone gibt es zum Download in den App-Stores.

… persönlich

  • Für Anfragen, Auskünfte und Notfälle ist unsere Eingangszone von Montag bis Freitag von 8 – 12 Uhr ohne Termin für Sie geöffnet
  • Für eine ausführliche Beratung zu Arbeit und Geldleistungen vereinbaren Sie bitte einen Termin.

… telefonisch

  • Sie erreichen uns unter (0981) 182 700 von Montag bis Donnerstag von 8 – 16 Uhr und am Freitag von 8 – 13 Uhr.

… schriftlich

  • … per Post oder Einwurf in den Hausbriefkasten einwerfen - bitte nur Kopien, keine Originale! Originale werden gescannt und nach kurzer Zeit vernichtet. Im Jobcenter besteht keine Möglichkeit zum Kopieren.
  • Achtung: Bitte beachten Sie, dass wir keine E-Mails bearbeiten, die von Empfängerinnen und Empfängern von Grundsicherungsgeld eingehen. Nutzen Sie für Ihre elektronische Post die Online-Services des Jobcenters Stadt Ansbach!

Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Jobcenter Stadt Ansbach unterstützen Sie mit:

  • Beratung und Informationen 
  • Leistungen zur Eingliederung in Arbeit
  • Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts.

Um Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende zu erhalten, müssen Sie einen entsprechenden Antrag stellen. Sie können Leistungen erhalten,  wenn Sie

  • erwerbsfähig sind (d.h. Sie können grundsätzlich mindestens 3 Stunden täglich auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt arbeiten),
  • mindestens 15 Jahre alt, aber noch nicht im gesetzlichen Renteneintrittsalter sind,
  • Ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben und
  • hilfebedürftig sind.

Ihr individueller Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung wird nach Antragstellung umfassend geprüft. Denn mit dem Grundsicherungsgeld wird nur das Existenzminimum abgesichert, also das zum Leben Notwendige, und zwar: Lebensunterhalt, und Wohnen für Sie selbst und für Ihre Angehörigen (die sogenannte Bedarfsgemeinschaft) sowie Zuschüsse zur Kranken- und Pflegeversicherung. Vorhandenes Einkommen und Vermögen wird unter Berücksichtigung von Freibeträgen angerechnet. Damit Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene am sozialen und kulturellen Leben teilnehmen können, gibt es für sie neben den Regelleistungen gesonderte Leistungen für Bildung und Teilhabe.

Unterstützung und Mitwirkungspflichten
Das Grundsicherungsgeld soll eine Überbrückung für Sie in einer finanziellen Notlage sein. Ziel ist, dass Sie Ihren eigenen Lebensunterhalt und den Ihrer Angehörigen aus eigenen Mitteln und eigenen Kräften bestreiten können. Das gelingt am besten durch Arbeit. Das Jobcenter unterstützt und begleitet Sie dabei. Das erste Gespräch mit Ihnen findet immer persönlich statt. Gemeinsam mit Ihnen legen wir in einem Kooperationsplan das Ziel, unser Angebot an Sie und Ihre Schritte auf dem Weg in Ihre wirtschaftliche Eigenständigkeit fest.
Sie haben die Pflicht, Ihren Teil der Vereinbarungen aus dem Kooperationsplan zu erfüllen und mitzuwirken. Dazu gehört zum Beispiel, zu Terminen im Jobcenter zu erscheinen, Bemühungen zur Integration in Arbeit zu unternehmen und nachzuweisen, an beruflichen Förder-Maßnahmen oder Deutschkursen teilzunehmen und Leistungen anderer Träger in Anspruch zu nehmen. Für versäumte Termine und Pflichtverletzungen, für die Sie keinen wichtigen Grund nachweisen können, hat der Gesetzgeber Leistungsminderungen vorgesehen. Wenn Sie fortgesetzt nicht zu Terminen ins Jobcenter kommen, können die Leistungen ganz entfallen.

Nützliche Links für weitere Informationen: