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29.06.2026

Erneuter Hinweis aufgrund zahlreicher Nachfragen: Biomüll richtig trennen

In den vergangenen Tagen sind zahlreiche Nachfragen zur Trennung des Biomülls beim städtischen Tiefbauamt eingegangen. Deshalb erfolgt erneut ein Hinweis auf die neue Abfallwirtschaftssatzung der Stadt Ansbach, die seit Juni gilt. Anbei ein Überblick dazu.

Sämtliche Beutel oder Verpackungen aus Biokunststoffen dürfen nicht in die Biotonne: Dazu zählen Bio-Kompostbeutel, Biomülltüten/-beutel sowie sogenannte „kompostierbare“ Kunststoffbeutel. Denn auch Letztere zersetzen sich nicht vollständig in der Kompostieranlage für Bioabfälle und hinterlassen Plastikrückstände. Stattdessen müssen Papier-Biomülltüten, Zeitungspapier oder Bäckertüten ohne Sichtfenster genutzt werden. Dadurch lässt sich eine kostenintensive Aussortierung an der Kompostieranlage vermeiden.

Die Abfallwirtschaftssatzung sieht Bußgelder für Fehlbefüllungen beim Biomüll vor. Sollten Fremdstoffe bei der Leerung gefunden werden, wird die Tonne nicht geleert und mit einem entsprechenden Aufkleber versehen. Es besteht kein Anspruch auf Nachleerung, der Biomüll muss aussortiert zur nächsten Leerung wieder bereitgestellt werden.

Ausführliche Informationen zur Abfalltrennung und Befüllung des Bioabfallbehälters, auch in verschiedenen Sprachen, finden sich auf der städtischen Homepage unter „Abfalltrennung“: https://www.ansbach.de/Abfalltrennung. Hier erfahren Interessierte auch mehr über Recyclingkreisläufe, beispielswiese von Papier, Glas und Metall.