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Sicherheit, © Robert Kneschke

Katastrophenschutz

Doch diese lassen sich kaum vorhersagen, treffen Bevölkerung und Hilfskräfte in der Regel unvorbereitet und erfordern schnelles Handeln. Ein geeignetes und zielführendes Krisen- und Risikomanagement braucht ständige Absprache, Fortbildung und Übung, nicht nur kleinräumig sondern auch über die Hilfesysteme der Kreisverwaltungsbehörden hinweg. Diese Aufgabe übernimmt der Katastrophenschutz und bildet somit die dritte Säule des Leistungsspektrums in der Feuerwache Ansbach.

Doch was tun, wenn der Strom über mehrere Tage ausfällt, die Wasserversorgung nicht mehr gewährleistet werden kann und Waren des täglichen Lebens nicht mehr im nächsten Supermarkt zu bekommen sind? Während sich das Amt für Brand- und Katastrophenschutz der Stadt Ansbach genau auf solche Szenarien vorbereitet, können auch Bürgerinnen und Bürger mit kleinen Maßnahmen zu ihrer eigenen Sicherheit beitragen und für eine Entlastung der Hilfeleistenden sorgen. Ein stets ausreichender Vorrat an Nahrungsmitteln, Medikamenten und Kleidung ist nur ein Beispiel, um für größere Schadensfälle gewappnet zu sein. Mehr Informationen erhalten Sie beim Amt für Brand- und Katastrophenschutz der Stadt Ansbach oder unter anderem beim Bundesamt für Bevölkerungsschutz- und Katastrophenhilfe. Beachten Sie bitte die Kontaktdaten in der Randspalte.

Hochwasser in Bayern Ende Mai/Anfang Juni 2024 - Hilfen für Betroffene

Zur Unterstützung der durch das Hochwasser Ende Mai/Anfang Juni 2024 Geschädigten, hat das Bayerische Staatsministerium der Finanzen und für Heimat für ganz Bayern eine Finanzhilfeaktion sowie eine Soforthilfeaktion eingeleitet.

Soforthilfen für Privathaushalte und nicht gewerbliche Vermieter:
Die Anträge auf Soforthilfe für „Haushalt/Hausrat“ und „Ölschäden an Gebäuden“, können bei den jeweilig zuständigen Landratsämtern und kreisfreien Städten gestellt werden. Von dort erfolgt auch die Auszahlung der Soforthilfen.

Finanzhilfeaktion bei drohender Existenzgefährdung:
Für die Durchführung der Finanzhilfeaktion gilt die Härtefondsrichtlinie (HFR) vom 11. März 2020 (BayMBl. 2020 Nr. 142).
Anträge, rechtliche Grundlagen und weitere Informationen des Bayerischen Staatsministerium der Finanzen und für Heimat finden Sie hier.

Sirenensignale für Bevölkerungswarnung

In der Verordnung über öffentliche Schallzeichen hat der Freistaat Bayern die in Bayern verwendeten Sirenensignale festgelegt. Die wichtigsten Sirenensignale sind der Alarm bei Feuer bzw. anderen Notfällen, um Einsatzkräfte zu alarmieren, ein ein einminütiger Dauerton mit zwei Unterbrechungen, sowie der Alarm für die Bevölkerung. Anlässlich schwerwiegender Gefahren soll die Bevölkerung dazu veranlasst werden auf Rundfunkdurchsagen zu achten. Hierbei handelt es sich um einen auf- und abschwellenden Heulton (ebenfalls eine Minute). Auf der Internetseite des Bayerischen Staatsministeriums des Innern können beide Signale angehört werden.

Um im Notfall möglichst viele Menschen warnen zu können, führt das Bundesinnenministerium ein neues Warnsystem ein, Cell Broadcast, die Warnnachrichten werden direkt auf Mobiltelefon geschickt. Auf der Homepage vom Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe erhalten Sie weitere Informationen dazu.

November 2022: Stadt Ansbach bereitet sich auf mögliche Gasmangellage und möglichen Blackout vor

Wie Behörden auf Bundes- und Landesebene beschäftigt sich auch die Stadt Ansbach seit einigen Wochen mit den Themen einer Gasmangellage und einem längeren Stromausfall. Das Amt für Brand- und Katastrophenschutz hat dafür unter anderem verschiedene Szenarien durchgespielt und Gespräche mit den Blaulichtorganisationen und den Stadtwerken geführt.

Stadt wird im Notfall Katastrophenschutz-Leuchttürme aktivieren

Sollte es zu einem länger andauernden Stromausfall, einem sogenannten Blackout, kommen, wird die Stadt Ansbach Katastrophenschutz-Leuchttürme aktivieren. Grundsätzlich dienen sie nicht zur Versorgung mit warmen Essen und Getränken oder als Lademöglichkeit für Akku-Geräte. Sondern die Bürgerinnen und Bürger können in den Katastrophenschutz-Leuchttürmen, wenn das Telefonnetz nicht mehr funktioniert, in einem Notfall Rettungskräfte alarmieren. Diese Einrichtungen dienen als erste Anlaufstellen für Bürgerinnen und Bürger, die Hilfe und Unterstützung benötigen.

Katastrophenschutz-Leuchttürme:

Nummer
auf Karte (rot)

Organisation
Adresse
1
Feuerwehr Ansbach
Eyberstraße 18
2
Feuerwehr Brodswinden
Brodswinden 27
3
Feuerwehr Elpersdorf
Liebigstraße 2
4
Feuerwehr Hennenbach Am Ring 10
5
Feuerwehr Schalkhausen Am Finkenbuck 3
6
Polizeiinspektion Ansbach Karlsplatz 6
7
Verkehrspolizei Ansbach Schlesierstraße 34
8
Rettungswache Ansbach
Henry-Dunant-Straße 10
9
Technisches Hilfswerk (THW) Ansbach
Industriestraße 22

Die Einsatzkräfte in diesen Einrichtungen koordinieren dann die Hilfeleistungsangebote. Bei Bedarf können weitere Stellen dieser Art aktiviert werden.

Neben den Katastrophenschutz-Leuchttürme werden zusätzlich Versorgungsstellen eingerichtet. Dies sind dezentrale Anlaufstellen im Stadtgebiet Ansbach und unterstützen die Selbstorganisation bzw. sind Informationsstellen der Stadt Ansbach.

Vorsorgungsstellen

Nummer
auf Karte (blau)
Organisation
Adresse
1
Weinbergturnhalle
Herbartstraße 12
2
Bezirksklinikum Ansbach (Festsaal)
Feuchtwanger Straße 38
3
Tagungszentrum Onoldia
Hofwiese 1 /Nürnberger Straße 30

Informationen um sich selbst auf eine solche Lage vorzubereiten finden Sie auf der Homepage des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe.