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05.06.2026

Biomüll – auf richtige Trennung achten – Bußgelder drohen

Ab sofort gilt in der Stadt Ansbach die neue Abfallwirtschaftssatzung. Diese sieht unter anderem Bußgelder für Fehlbefüllungen beim Biomüll vor. Daher weist die Stadt Ansbach erneut daraufhin, dass Fremdstoffe wie Beutel oder Verpackungen aus Biokunststoffen, sogenannte „kompostierbare“ Kunststoffbeutel im Biomüll in der Stadt Ansbach verboten sind. 

Denn auch die sogenannten „kompostierbaren“ Kunststoffbeutel zersetzen sich in der Kompostieranlage für Bioabfälle nicht vollständig und hinterlassen Plastikrückstände. Die Fehlbefüllungen, die nicht beim Leeren festgestellt werden, müssen in der Kompostieranlage aufwendig aussortiert werden. Dazu zählen leider auch immer wieder Tetrapaks, Alufolien oder Konservendosen. Sollten solche Fremdstoffe bei der Leerung gefunden werden, werden die Tonnen nicht geleert und mit einem entsprechenden Aufkleber versehen. Zudem kann die Stadt Ansbach nach einer Übergangsphase (zwei Leerungen seit in Kraft treten der neuen Satzung) Bußgelder verhängen.


Ausführliche Informationen zur Abfalltrennung und zur Befüllung des Bioabfallbehälters, auch in verschiedenen Sprachen, finden Sie hier auf der städtischen Homepage unter »Abfalltrennung“. Hier erfahren Interessierte auch mehr über die Recyclingkreisläufe beispielswiese von Papier, Glas und Metall.