Veröffentlichung des ersten Jahresbericht der Abstromsicherung verzögert sich
Im Februar 2026 hat die Stadt Ansbach darüber informiert, dass der erste Jahresbericht der Abstromsicherung im PFAS-Altlastenfall in Katterbach vorliegt und nach erfolgter Prüfung gem. Art. 10 des bayrischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG) veröffentlicht werden soll.
Die fachliche Prüfung der Ergebnisse wurde zwischenzeitlich abgeschlossen, so dass im nächsten Schritt die öffentlichen Belange nach Art. 7 BayUIG zu prüfen waren und die Beteiligten nach Art. 8 BayUIG angehört werden mussten. Dies dient in erste Linie dazu etwaig geschützte Informationen zu identifizieren und diese erforderlichenfalls im Bericht zu schwärzen.
Hierzu zählen beispielsweise personenbezogene Daten oder Daten welche bei bekanntwerden nachteilige Auswirkungen auf die Verteidigung oder die öffentliche Sicherheit mit sich bringen können. Im Rahmen der Anhörung wurde nicht zuletzt aufgrund des Umfangs des Berichts mit über 800 Seiten inkl. aller Anlagen nun seitens der Beteiligten z.T. ein Fristverlängerung beantragt.
Das Verfahren verzögert sich daher voraussichtlich bis Ende 2026.
