Direkt zu:
Diese Webseite verwendet Cookies, um dem Betreiber das Sammeln und Analysieren statistischer Daten in anonymisierter Form zu ermöglichen. Wenn Sie damit nicht einverstanden sind, klicken Sie hier bitte auf »Nein«. Weitere Informationen
Zum Aktivieren des Google-Übersetzers bitte klicken. Wir möchten darauf hinweisen, dass nach der Aktivierung Daten an Google übermittelt werden.
Mehr Informationen zum Datenschutz
Bücherregal, © Fotolia

Benutzung

Sie können die Stadtbücherei Ansbach vor Ort nutzen, auch wenn Sie sich noch keinen Benutzerausweis haben ausstellen lassen. Zudem gibt es digitale Angebote und Dienstleistungen wie den Katalog.


Bücher und Medien ausleihen

  • Möchten Sie Bücher und andere Medien ausleihen, müssen Sie sich als Leser registrieren lassen und erhalten einen Benutzerausweis. Für diese kostenlose Anmeldung wird Ihr gültiger Personalausweis oder Reisepass (inkl. Adressnachweis) benötigt.
  • Bei der Ausstellung eines Benutzerausweises für Minderjährige müssen die entsprechenden Unterlagen eines Erziehungsberechtigten vorgelegt werden.
  • Die Nutzung der Stadtbücherei und die Ausleihe von Medien ist grundsätzlich gebührenfrei.
  • Erfolgt die Rückgabe nach Ablauf der Leihfrist, entstehen für Sie - auch ohne schriftliche Benachrichtigung - Mahngebühren. Alle anfallenden Gebühren entnehmen Sie bitte aus der Benutzungs- und Tarifordnung.

Benutzerkonto // Katalog // Leihfrist

  • Sie können online auf Ihr Benutzerkonto bei der Stadtbücherei Ansbach zugreifen.
  • Einen Überblick über das aktuelle Angebot bietet der Katalog der Stadtbücherei Ansbach.
  • Auch eine Verlängerung der Leihfrist ist bequem über das Benutzerkonto online möglich.
  • Alternativ haben Sie die Möglichkeit, vor Ort gegen Vorlage des Leserausweises die Verlängerung der Leihfrist von Medien zu beantragen.
  • Verlängerungsanträge per E-Mail können leider nicht berücksichtigt werden.

Bitte beachten Sie, dass keine Verlängerungen mehr möglich sind, wenn

  • bereits 2 Mal verlängert wurde,
  • ein Medium von einem anderen Nutzer vorgemerkt wurde oder
  • bereits die Mahnstufe erreicht wurde.