Schulsprengel, Gastschulantrag und Zuweisung
Die Schulsprengel sind eine wichtige Planungsgrundlage für Gemeinden und Schulverwaltung. Schülerinnen und Schüler gehen in die Grundschule oder Mittelschule, in deren Schulsprengel sie ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben (Art. 42 Abs. 1 Satz 1 Bayer. Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen – BayEUG).
In Ansbach ist das Stadtgebiet in 8 Grundschulsprengel (mit 9 Schulstandorten) und 2 Mittelschulsprengel (innerhalb des Schulverbunds Mittelschule Ansbach) eingeteilt.
Schulsprengel
Hier finden Sie Ihren Schulsprengel auf einer Karte im Bayernatlas:
Hinweis: Durch Zoomen und Anklicken Ihrer Wohnadresse in der Karte wird Ihnen die Sprengelschule angezeigt.
Gastschulantrag
Auf Antrag der Erziehungsberechtigten kann aus zwingenden persönlichen Gründen der Besuch einer anderen Grundschule bzw. Mittelschule gestattet werden. Hierzu muss ein entsprechender Antrag gestellt werden.
Antragsablauf
Der Antrag kann sowohl bei der Sprengelschule als auch bei der gewünschten Gastschule im Sekretariat erfragt werden. Der ausgefüllte, begründete Antrag mit Nachweisen (siehe "Begründung des Gastschulantrags" weiter unten im Text) ist im Anschluss wieder im Sekretariat abzugeben. Nach Stellungnahme der Sprengelschule und Gastschule wird der Antrag automatisch an die Stadt Ansbach, Amt für Bildung und Sport, Sachgebiet Schulverwaltung, weitergereicht.
Im Anschluss trifft die Schulverwaltung der Stadt Ansbach eine Einzelfallentscheidung anhand der eingereichten Unterlagen.
Hierzu ergeht ein kostenfreier Bescheid.
Mittelschulverbund
Die Mittelschulen Friedrich-Güll-Schule, Luitpoldschule sowie Lehrberg sind zu einem Mittelschulverbund zusammengefasst. Hier entscheidet der Mittelschulverbund über den gestellten Gastschulantrag.
Der Antrag wird dennoch, wie oben erläutert, bei der Schule gestellt.
Zeitlicher Aspekt:
Bitte beachten Sie:
- Bei Erstklässlern erfolgt die Schulanmeldung im März in jedem Fall an der Sprengelschule. Im Nachgang kann ein Antrag auf Gastschulbesuch gestellt werden.
- Über Anträge für das kommende Schuljahr kann frühestens nach der Sprengelkonferenz des Staatlichen Schulamts mit den Ansbacher Schulen Anfang Mai entschieden werden.
- Anträge sind frühzeitig zu stellen, um eine rechtzeitige Stellungnahme aller beteiligter Schulen und eine Entscheidung der Schulverwaltung der Stadt Ansbach zu gewährleisten
- In den Ferien stehen die Schulen nur eingeschränkt für Stellungnahmen zur Verfügung. Eine Einreichung des Antrags vor den Sommerferien sollte idealerweise im Juni erfolgen.
Begründung des Gastschulantrags
Der Antrag ist hinreichend zu begründen. Es muss eine individuelle Ausnahmesituation objektiv erkenntlich sein, welche das Interesse an der Einhaltung der Sprengelpflicht überwiegt und sich nicht für jede andere Familie mit schulpflichtigen Kinder ebenfalls ergibt.
Die im Antrag gemachten Angaben müssen durch Nachweise belegt werden. Diese wären beispielsweise:
- Bei Angabe von beruflichen Gründen der Erziehungsberechtigten: Arbeitgeberbescheinigung oder Nachweis über Selbstständigkeit (Gewerbeanmeldung)
- Bei Angabe privater Betreuungspersonen im Gastschulsprengel: Eine unterschriebene Bestätigung der Betreuungsperson mit Angabe der Adresse und den Betreuungszeiten
- Bei Umzug: Kopie des Miet- oder Kaufvertrags im Schulsprengel. Bei Bauvorhaben Nachweis über geplante Baufertigstellung
Bitte beachten Sie, dass folgende Gründe keinen Gastschulantrag rechtfertigen:
- Pauschale Angaben oder Stellungnahmen wie zum Beispiel „aus pädagogischen Gründen“
- Ein kürzerer Fußweg zur Gastschule im Vergleich zur Sprengelschule. Grundsätzlich sind Schülern in der Grundschule Wege bis zu 2 km und an weiterführenden Schulen bis 3 km zumutbar.
- Geschwisterkinder, die die beantragte Schule bereits besuchen.
- Der vorhergehende Besuch einer Kinderbetreuungseinrichtung oder der Besuch des Vorschulunterrichts im beantragten Sprengel.
- „Vorbehalte“ gegen die Sprengelschule und deren Lehrkräfte.
- Bekannte, Freundinnen und Freunde, die eine andere Sprengelschule besuchen.
- Der Besuch von Mittagsbetreuungsgruppen (grundsätzlich sind diese auch an den Sprengelschulen vorhanden).
Zuweisung
Wann ist eine Zuweisung möglich?
Für Grund- und Mittelschulen gibt es feste Sprengelschulen. Das bedeutet: Ihr Kind besucht grundsätzlich die Schule, die für seinen Wohnort (gewöhnlicher Aufenthalt) zuständig ist.
Besteht an der Sprengelschule ein gewisses besonderes pädagogisches Angebot nicht, kann der Wechsel an eine andere Schule genehmigt werden (Art. 42 Abs. 2 Nr. 1 Bayerisches Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen – BayEUG).
Dafür müssen Sie einen Antrag stellen.
Wichtig: Hierbei handelt es sich um eine Zuweisung, nicht um einen Gastschulantrag. Das entsprechende Formular ist im Sekretariat zu erfragen.
Zuweisungsgründe sind:
- Deutschklasse
- Ganztagesklasse
- M-Klasse
- Flexible Grundschule
- Inklusion
- Vorbereitungsklassen
- P-Klassen
Antragsstellung
So stellen Sie den Antrag:
1. Antrag erhalten: Das Formular erhalten Sie im Sekretariat der Schule
2. Antrag vollständig ausfüllen: Kreuzen Sie im Antrag den zutreffenden Zuweisungsgrund an.
3. Nachweise beifügen (optional): Fügen Sie bei Bedarf eine kurze Erläuterung bei.
4. Antrag bei der Schule abgeben
So geht es weiter:
5. Die Schulen nehmen Stellung: Die beteiligten Schulen prüfen den Antrag und geben jeweils eine Stellungnahme ab.
6. Weiterleitung an die Stadt Ansbach: Die Schulen geben den Antrag automatisch an die Schulverwaltung der Stadt Ansbach weiter. Sie müssen den Antrag nicht zusätzlich bei der Stadt einreichen. Die Schulverwaltung nimmt ebenfalls Stellung.
7. Weiterleitung an das Staatliche Schulamt Ansbach: Die Schulverwaltung der Stadt Ansbach leitet den Antrag an das Staatliche Schulamt Ansbach weiter. Anschließend erhalten Sie eine Entscheidung. Dieses Antwortschreiben, der Bescheid, ist kostenfrei.
Besonderheiten
- Sie wohnen außerhalb Ansbachs in einer anderen Gemeinde: Dann leitet die Stadt Ansbach den Antrag auch an Ihre zuständige Gemeinde zur Stellungnahme weiter. Den Bescheid erstellt jedoch weiterhin das Staatliche Schulamt Ansbach.
Bitte stellen Sie den Antrag frühzeitig!
- Ihr Kind kommt in die 1. Klasse?
Melden Sie Ihr Kind zunächst bei der zuständigen Sprengelschule zur Schuleinschreibung im März an. Anschließend können Sie einen Zuweisungsantrag stellen.
- Zuweisung für das kommende Schuljahr?
Erst ab Ende Mai kann über Anträge für das kommende Schuljahr entschieden werden. Während der Ferien sind die Schulsekretariate nur eingeschränkt besetzt. Deswegen: Stellen Sie Ihren Antrag möglichst vor den Sommerferien, spätestens Anfang Juni. Je früher ein vollständiger Antrag mit allen notwendigen Nachweisen vorliegt, desto besser kann eine rechtzeitige Entscheidung vorbereitet werden.
Die Begründung ist sehr wichtig
Bitte beachten Sie, dass einer der obenstehenden Zuweisungsgründe im Antrag genannt werden muss. Eine Zuweisung ist nur möglich, wenn es das benannte Angebot an der Sprengelschule nicht gibt.
Haben Sie Fragen? Wir helfen Ihnen gerne weiter.
