Vorhabenbezogener Bebauungsplan mit integriertem VEP Nr. He/Ob 16 »für einen Teilbereich zwischen Hauptstraße und Zogelweg in Obereichenbach«
Offenlegung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
Der Stadtrat hat in der Sitzung vom 28.07.2026 den Entwurf des o.g. Bebauungsplans vom 20.07.2026 gebilligt. Ziel des Bebauungsplanes ist auf einer Brachfläche innerhalb des bebauten Ortsteils Baurecht für mehrere Doppel- und Reihenhäuser zu schaffen. Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt. Gemäß § 13 a Abs. 3 BauGB wird von der Angabe der Arten umweltbezogener Informationen abgesehen.
Der Inhalt dieser Bekanntmachung und die Unterlagen nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB in der Fassung vom 20.07.2026 sind auf der Internetseite der Stadt Ansbach unter Bauen & Wohnen, Bauleitplanung, Aktuelle Bauleitplanverfahren vom Donnerstag, den 17.08.2026 bis einschließlich Freitag, den 25.09.2026 abrufbar und einsehbar.
Zudem können die Unterlagen innerhalb dieser Auslegungsfrist zu den Öffnungszeiten der Stadtverwaltung (Mo – Fr 8:00 bis 12 Uhr; Mo 13:00 bis 16:00 Uhr; Do 13:00 bis 18:00 Uhr) im Veraltungsgebäude der Nürnberger Straße 32, 3.OG (Kopierraum) auf dem hierfür vorgesehenen Informationsterminal eingesehen werden. Auskünfte zu der Planung werden im Amt für Stadtentwicklung und Klimaschutz, Nürnberger Str. 32, 3. Stock, Zimmer 3.06 (Tel. Nr. 0981/51-5971) erteilt.
Während der Auslegungsfrist können Einwendungen bzw. Anregungen zu den Planungen vorzugsweise per Mail an bauleitplanung@ansbach.de oder schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadt Ansbach, Amt für Stadtentwicklung und Klimaschutz, Nürnberger Straße 32, 91522 Ansbach abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Bauleitpläne unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte oder nicht kennen musste und der Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist (§ 4a Abs. 6 BauGB).
Datenschutz: Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchst. e (DSGVO) i.V. mit § 3 BauGB und des BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahmen ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.
