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Wohnberechtigungsschein und Benennung für Wohnung; Beantragung

Fristen

Die Antragstellung ist nicht fristgebunden.

Erforderliche Unterlagen

Da sich die Wohnberechtigung auf alle Haushaltsangehörigen erstreckt, sind für alle Haushaltsangehörige entsprechende Nachweise, vor allem zur Haushaltszugehörigkeit und zum Einkommen vorzulegen.

Redaktionell verantwortlich

Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr (siehe BayernPortal)
Stand: 18.09.2026