Wohnberechtigungsschein und Benennung für Wohnung; Beantragung
Erforderliche Unterlagen
Da sich die Wohnberechtigung auf alle Haushaltsangehörigen erstreckt, sind für alle Haushaltsangehörige entsprechende Nachweise, vor allem zur Haushaltszugehörigkeit und zum Einkommen vorzulegen.
Rechtsgrundlagen
- Gesetz zur Sicherung der Zweckbestimmung von Sozialwohnungen in Bayern (Bayerisches Wohnungsbindungsgesetz - BayWoBindG)
- Gesetz über die Wohnraumförderung in Bayern (Bayerisches Wohnraumförderungsgesetz - BayWoFG)
BayRS 2330-2-I; GVBl S. 260; GVBl S. 286 - Verordnung zur Durchführung des Wohnungsrechts und des Besonderen Städtebaurechts (DVWoR)
Formulare
- Antrag auf Erteilung eines Wohnberechtigungsscheins / auf Benennung für eine bestimmte Wohnung (WBS I)
Bitte reichen Sie das vollständig ausgefüllte Formular bei der zuständigen Behörde ein. Wird der Antrag formlos gestellt, kann dies zu Verzögerungen führen. - Einkommenserklärung des Antragstellers (Stabau III a)
- Einkommenserklärung für weitere Haushaltsangehörige (Stabau III b)
- Erläuterungen zur Einkommenserklärung des Antragstellers und weiterer Haushaltsangehörigen
Redaktionell verantwortlich
Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr (siehe BayernPortal)
Stand: 18.09.2026
Stand: 18.09.2026
