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Kulturgutschutz; Kennzeichnung von Kulturgut

Kurzbeschreibung

Gemäß der Haager Konvention sollen Kulturgüter von herausragendem Wert auch im Fall von kriegerischen Auseinandersetzungen geschützt werden.

Beschreibung

Das Kulturgutschutzzeichen nach der Haager Konvention 1954 ist das international verbindliche Kulturgutschutzzeichen. Es hat den Sinn und Zweck, die Respektierung und den Schutz von Kulturgut im Falle bewaffneter Konflikte zu gewährleisten. Das Schild ist nach unten hin mit einer Spitze versehen und hat eine blau-weiße Farbgebung (blauweißen Rautezeichen). Mit einem solchen Schild wird unbewegliches Kulturgut gekennzeichnet.

Die Kennzeichnung von Kulturgütern wird auf der Basis der Haager Konvention zum Schutz von Kulturgut bei bewaffneten Konflikten vom 14. Mai 1954 durchgeführt. Bei Kulturgut im Sinne der Konvention handelt es sich um bewegliches und unbewegliches Gut, das für das kulturelle Erbe eines jeden Volkes von größter Bedeutung ist. Dieses kulturelle Erbe können Baudenkmäler und archäologische Stätten, Kunstwerke aller Epochen, Schöpfungen und Werke der Dichter, Denker, Komponisten und Wissenschaftler sowie alle schriftlichen Überlieferungen sein.

Mit Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 26.06.1998 wurde die Anzahl der in der Bundesrepublik Deutschland nach der Haager Konvention zum Schutz von Kulturgut bei bewaffneten Konflikten zu schützende Objekte (ohne Bodendenkmäler, Museen und Bibliotheken und Archive) festgesetzt. In Bayern sind demnach ca. 1.600 Baudenkmäler in der Haager Liste erfasst.

Die Kulturgutschutzkennzeichen sind zusammen mit jeweils einer Urkunde über den Schutzstatus vom Bundesamt für Zivilschutz unmittelbar an die Regierungen übermittelt worden. Die Regierungen sind für die weitere Verteilung an die Kreisverwaltungsbehörden zuständig.

Redaktionell verantwortlich

Bayerisches Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst (siehe BayernPortal)
Stand: 04.09.2026