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Grundstücksmarktbericht; Bestellung

Kurzbeschreibung

Sie können einen Bericht über den Grundstücksmarkt beim zuständigen Gutachterausschuss bestellen.

Beschreibung

Die Gutachterausschüsse ermitteln auf Grundlage der ausgewerteten Kaufverträge eine Vielzahl von wichtigen Daten für die Wertermittlung. Diese Daten dienen sowohl der breiten Öffentlichkeit als auch sämtlichen am Immobilienmarkt tätigen Institutionen und Personengruppen sowie den Sachverständigen für die Ermittlung von Verkehrswerten für Immobilien. Neben der Darstellung von Geld-, Flächen- und Vertragsumsätzen, die nach unbebauten, bebauten, land- und forstwirtschaftlichen Grundstücken gegliedert sind, werden auch die Daten aus dem Bereich des Wohnungs- und Teileigentums analysiert.

Darüber hinaus ermitteln die Gutachterausschüsse spezielle, hochwertige und für die Verkehrswertermittlung unabdingbare Parameter. Zu den sogenannten „sonstigen zur Wertermittlung erforderlichen Daten“ gehören die Sachwertfaktoren für das Sachwertverfahren, Liegenschaftszinssätze für das Ertragswertverfahren, Rohertragsfaktoren, Umrechnungs- und Vergleichsfaktoren für das Vergleichswertverfahren sowie Indexreihen über die Entwicklung der verschiedenen Bereiche des Immobilienmarktes.

Diese Daten werden in der Regel in den Grundstücksmarkberichten oder Immobilienmarktberichten der Gutachterausschüsse dargestellt. Nicht jeder Gutachterausschuss hat zu jedem Teilmarkt, z.B. aufgrund ungenügender Datenlage, alle Daten abgeleitet und veröffentlicht.

Die Inhalte richten sich sowohl an interessierte Laien, aber auch an Personen, die im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit Immobilienbewertungen durchführen, wie z. B. Sachverständige für die Verkehrswertermittlung von Immobilien, Gutachter für die Ermittlung von Beleihungswerten, Makler und Steuerberater.

    Voraussetzungen

    Es bestehen keine Voraussetzungen. Die Grundstücksmarktberichte können von allen interessierten Personen und Stellen erworben werden.

    Verfahrensablauf

    Sie können den Bericht i.d.R. als Druck oder als PDF bestellen.

    Hinweise

    Die Vervielfältigung des Berichts ist nur mit Erlaubnis des Herausgebers gestattet. Der Urhebervermerk ist zu beachten.

    Fristen

    keine

    Redaktionell verantwortlich

    Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr (siehe BayernPortal)
    Stand: 01.06.2026