Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. B 22 »Erweiterung der Photovoltaikanlage im Bereich südlich Gösseldorf an der Bahnlinie Treuchtlingen und an der A 6« und Deckblatt Nr. 40 zum Flächennutzungsplan
Der vorhabenbezogene Bebauungsplan wird mit dem Ziel aufgestellt die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen zur Errichtung einer Freiflächenphotovoltaikanlage zu schaffen. Zeitgleich mit der Aufstellung des Bebauungsplanes wird der Flächennutzungsplan geändert (Parallelverfahren gem. § 8 Abs. 3 BauGB).
Der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan sowie der Änderungsbeschluss des Flächennutzungsplans und der Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange (§ 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB) wurde in der Stadtratssitzung vom 27.06.2023 gefasst.
Die frühzeitige Beteiligung findet im Zeitraum vom Dienstag, den 11.07.2023 bis einschließlich Freitag, den 11.08.2023 statt. In dieser Zeit können zu den Planungen Stellungnahmen, Anmerkungen und Einwendungen hervorgebracht werden. Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung der Planung bestehen im Amt für Stadtentwicklung für Klimaschutz, Nürnberger Straße 32, Zimmer 3.06, sowie telefonisch unter 0981/51 -377 oder -5971 oder per E-Mail an stadtentwicklungsamt@ansbach.de.
