Naturdenkmale (ND)
Naturdenkmale sind Einzelschöpfungen der Natur wie Einzelbäume, Alleen, Felsformationen oder Quellen oder entsprechende Flächen bis 5 ha Flächengröße. Sie sind aufgrund ihrer Seltenheit oder Schönheit bzw. aus wissenschaftlichen, geschichtlichen oder heimatkundlichen Gründen unter Schutz gestellt.
Die Ausweisung von Naturdenkmalen erfolgt durch Rechtsverordnung. Für die Pflege und Betreuung der einzelnen Objekte sind die unteren Naturschutzbehörden an den kreisfreien Städten oder Landratsämtern zuständig.
Im Stadtgebiet Ansbachs sind eine Reihe von Bäumen und Baumgruppen als Naturdenkmale ausgewiesen. Aktuell wird die Liste überarbeitet.