Informelle Planungskonzepte
Unter den sogenannten informellen Planungskonzepten versteht man städtebauliche Konzepte, die keine Rechtsverbindlichkeit entfalten. Diese sind, sofern sie vom Stadtrat der Stadt Ansbach beschlossen, gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 11 des Baugesetzbuches bei der Aufstellung von Bauleitplänen (Bebauungsplänen oder Flächennutzungsplan) zu berücksichtigen. Zu diesen Konzepten zählen in Ansbach das Einzelhandelsentwicklungskonzept, das sich mit Entwicklungs- und Ansiedlungspotentialen sowie der Innenstadtentwicklung befasst, das sich derzeit in Aufstellung befindliche Integrierte Stadtentwicklungskonzept, das sämtliche Aspekte der Stadtentwicklung integriert betrachtet und ein umfassendes räumliches Konzept für die Gesamtstadt darstellt, das Vergnügungsstättenkonzept, das Zulässigkeitsbereiche für Vergnügungsstätten (unter anderem Spielhallen, Wettbüros, Diskotheken) definiert, sowie der Rahmenplan für Freiflächen-Photovoltaik-Anlagen, der mögliche Standorte für Freiflächen-Photovoltaik-Anlagen darstellt.