Herberge zur Heimat
Übernachten dürfen dort durchreisende, nicht sesshafte Menschen und Wohnungs- bzw. Obdachlose. Im (Personal-)Ausweis sollte vermerkt sein, dass die Person als „ohne festen Wohnsitz / obdachlos“ gemeldet ist. Drei Übernachtungen pro Monat sind kostenfrei, ab der vierten Nacht im Monat wird ein Entgelt von 5 Euro erhoben. Die Aufenthaltsdauer ist nicht begrenzt. Gegebenenfalls können Sozialleistungen beim Jobcenter (SGB II) oder beim Sozialamt (SGB XII) ergänzend beantragt werden.
Bei der Ankunft werden die Personalien aufgenommen. Die Hausordnung sieht vor, dass kein Alkohol mitgebracht und konsumiert werden darf. Außerdem ist in der Hausordnung festgeschrieben, dass nach Ankunft geduscht wird und Hauskleidung zu tragen ist. Das Zubereiten von Speisen ist erlaubt. Es kann ein Fernseher genutzt werden. Das Gebäude ist rauchfrei.
Die Herberge zur Heimat bietet:
- einen Männerschlafsaal mit fünf Stockbetten
- einen Frauenschlafsaal mit zwei Stockbetten
- eine Mini-Küche mit Herd, Kühlschrank, Lebensmittelaufbewahrungsbox
- bei Bedarf kostenlose Fertiggerichte
- Aufenthaltsraum mit Fernseher
- Waschen und Trocknen von privater Wäsche ( Gebühr: 4 Euro)