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Geburt

Wenn Ihr Kind in Ansbach geboren wurde, ist das Standesamt Ansbach für die Geburtsbeurkundung zuständig. 
Eine Geburt ist innerhalb einer Woche beim Standesamt Ansbach anzumelden.

Geburt im ANRegiomed Ansbach
Nach einer Geburt im Klinikum erstellt die Patientenverwaltung eine Geburtsanzeige.

Diese muss von den sorgeberechtigten Eltern unterschrieben werden.
Gemeinsam mit den notwendigen Unterlagen für die Beurkundung wird die Geburtsanzeige ans Standesamt weitergeleitet.

Entsprechend Ihren Angaben auf der Geburtsanzeige werden Ihnen die Urkunden mit (gebührenpflichtigen) Einschreiben bequem nach Hause zugesandt oder liegen etwa zwei Wochen nach der Geburt im Standesamt zur Abholung bereit.

Geburt im Geburtshaus Ansbach
Wurde Ihr Kind im Geburtshaus Ansbach geboren, erhalten Sie von Ihrer Hebamme eine Geburtsanzeige.

Diese muss von den sorgeberechtigten Eltern unterschrieben werden und innerhalb einer Woche mit Ihren Unterlagen beim Standesamt Ansbach abgegeben werden.

Wenn Sie vorab telefonisch einen Termin vereinbaren, ist das Standesamt Ansbach bemüht, die Geburt sofort zu beurkunden.
Sie erreichen die Geburtenabteilung des Standesamtes unter folgender Telefonnummer: 0981 51-293

Urkunden und Gebühren:

Sie erhalten von uns je eine gebührenfreie Urkunde für:

  • die Mutterschaftshilfe (Krankenkasse)
  • das Kindergeld (Bundesagentur für Arbeit)
  • das Elterngeld (Zentrum Bayern für Familie und Soziales)

Weiter benötigen Sie für Ihre eigenen Unterlagen mindestens eine Geburtsurkunde Ihr Kind (je 12 €).

Weitere Urkunden (z.B. Geburtenregister oder internationale Urkunden) können gegen eine Gebühr von 12 € pro Exemplar ausgestellt werden.

Zur Abholung der Urkunden sind die Eltern berechtigt, ein gültiges Ausweisdokument muss vorgelegt werden.