Ansbacher Wohnbaumodell
Lebenswerter Wohnraum zu angemessenen Preisen ist ein entscheidendes Qualitätsmerkmal einer gesunden Stadtentwicklung und erklärtes Ziel der Stadt Ansbach. Mit dem neu formulierten „Ansbacher Wohnbaumodell“ zur Förderung des Geschosswohnungsbaus und der Schaffung von bezahlbarem Wohnraum will die Stadt Ansbach dem aktuellen Trend steigender Mieten und Wohnpreise begegnen.
Aktuell führen steigende Einwohnerzahlen verbunden mit einer steigenden Nachfrage nach Wohnungen sowie der teilweise Wegfall geförderten Wohnraums zu einer zunehmenden Verknappung des Wohnraumangebots im unteren Mietpreissegment.
Wie einstimmig am 20.03.2018 vom Stadtrat beschlossen, sollen gemäß „Ansbacher Wohnbaumodell“ künftig folgende Grundsätze bei Verhandlungen mit Eigentümern und Vorhabenträgern gelten:
- bei der Ausweisung von neuen Baugebieten ist ein Anteil von mindestens 25 Prozent der neu zu schaffenden Wohnfläche für Geschosswohnungsbau im geförderten Mietwohnungsbau zu sichern, wenn das Baugebiet mindestens 15 Geschosswohnungen umfasst
- die Realisierung der städtebaulichen Entwicklung einschließlich des geförderten Wohnungsbaus hat innerhalb einer in der Bauverpflichtung festzulegenden Frist nach Wirksamwerden der Bauleitpläne umgesetzt zu werden
- Mit der Umsetzung der städtebaulichen Entwicklung verbundene Folgekosten, insbesondere Planungskosten und Gutachterkosten und der durch das Vorhaben erzeugte Erschließungsaufwand sollen durch die Vorhabenträger getragen werden
Mit dem „Ansbacher Wohnbaumodell“ wird eine an den Marktbedürfnissen orientierte Siedlungsentwicklung verfolgt und gleichsam für eine Gleichbehandlung der Vorhabenträger bei der Entwicklung von Wohnungsbauvorhaben gesorgt. So soll auch künftig möglichst vielen Menschen qualitativ hochwertiger und bezahlbarer Wohnraum in der Stadt Ansbach geboten werden.