Anforderung von standesamtlichen Urkunden
Sie erhalten beim Standesamt Ansbach Urkunden über einen Personenstandsfall (Geburt, Eheschließung, Lebenspartnerschaft, Sterbefall), wenn dieser in Ansbach beurkundet wurde.
Eine Urkunde können Sie wie folgt beantragen:
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online hier über das Bürger-Service-Portal bequem nach Hause
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persönliche Vorsprache beim Standesamt Ansbach
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Schriftliche Anforderung
Bitte beachten Sie, dass Sie telefonisch keine Urkunden anfordern können.
Gebühr:
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Personenstandsurkunde, Registerausdruck: 12 Euro
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Erteilung einer Auskunft aus einer standesamtlichen Sammelakte: 15 Euro
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Suchgebühr: 15 Euro (z.B. Ahnenforschung/Erbenermittlung, wenn notwendige Angaben fehlen, zusätzlich je angefangene Viertelstunde weitere 15 Euro)
Die Bezahlung von Online-Urkunden erfolgt direkt über Giropay.
Im Standesamt ist Barzahlung sowie die Zahlung mit EC-Karte möglich.
Berechtigung:
Sie sind berechtigt, Urkunden von sich selbst zu bekommen.
Im Normalfall erhalten Sie auch Urkunden von Verwandten in gerader Linie (d.h. Eltern, Großeltern, Kinder, Enkelkinder) sowie von Ihrem Ehegatten oder ihrem eingetragenen Lebenspartner.
Sollten Sie Urkunden von einer anderen Person benötigen, legen Sie uns bitte eine Vollmacht dieser Person oder einen sonstigen Nachweis über Ihr rechtliches Interesse vor.
Für die Abholung von Personenstandsurkunden benötigen Sie zwingend ein Ausweisdokument.
Verwendung von Urkunden im Ausland (Apostille):
Für die Verwendung einer deutschen Personenstandsurkunde im Ausland, kann eventuell eine Apostille erforderlich sein.
Eine Apostille ist eine Überbeglaubigung zur Bestätigung der Echtheit der Unterschrift des Standesbeamten und des Dienstsiegels sowie der Befugnis zur Ausstellung der Urkunde.
Diese Apostille ist erhältlich bei:
Regierung von Mittelfranken Sachgebiet 11
– Beglaubigungsstelle –
Postfach 606
91511 Ansbach
Telefon: 0981/ 53 14 00
E-Mail: apostille@reg-mfr.bayern.de
Aufbewahrungsfristen:
Im Standesamt werden Personenstandsbücher verwahrt, die nicht älter sind als:
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30 Jahre für das Sterberegister
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80 Jahre für das Eheregister
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110 Jahre für das Geburtsregister
Alle älteren Einträge werden vom Stadtarchiv verwahrt.
Sollte Sie Urkunden benötigen, die diese Aufbewahrungsfristen überschreiten, wenden Sie sich bitte direkt an:
Stadt Ansbach
Archiv
Karlsplatz 7/9
91522 Ansbach
Telefon: 0981-51541
E-Mail: stadtarchiv@ansbach.de