Bebauungsplan
Der Bebauungsplan enthält die rechtsverbindlichen Festsetzungen für die städtebauliche Ordnung.
Er setzt die Art und das Maß der baulichen Nutzung sowie die überbaubaren Grundstücksflächen für räumlich eng begrenzte Bereiche verbindlich fest. Aus dem Plan kann abgelesen werden, welche Nutzungsart, welche Geschossigkeit und welche Bebauungsdichte für die einzelnen Grundstücke festgesetzt sind. Darüber hinaus kann die durch Baulinien und Baugrenzen festgelegte bebaubare Fläche erfasst werden. Der Bebauungsplan wird als Satzung beschlossen, die Festsetzungen des Planes sind für den Grundstückseigentümer rechtsverbindlich. Er gilt als Ortsrecht und hat insofern Gesetzeseigenschaft. Er ist nach Erlangen der Rechtskraft die planungsrechtliche Grundlage für die Erteilung von Baugenehmigungen im Baugenehmigungsverfahren.
Die Bebauungspläne der Stadt Ansbach finden Sie im BayernAtlas (siehe Verlinkung). Auszüge können natürlich bestellt und die Bebauungspläne auch in den Amtsräumen eingesehen werden.
Bei Fragen zur planungsrechtlichen Zulässigkeit von Vorhaben wenden Sie sich bitte an die nebenstehenden Sachbearbeiter. Die Zuständigkeit entnehmen Sie der Übersichtskarte (siehe Dokumente).