Wohnberechtigungsschein
Informationen über Sozial- und Mietwohnungen
Wohnberechtigungsscheine
Mietwohnungen, die mit staatlichen Mitteln errichtet worden sind, unterliegen den Bestimmungen des Bayerischen Wohnungsbindungsgesetzes - Gesetz zur Sicherung der Zweckbestimmung von Sozialwohnungen in Bayern (BayWoBindG). Vor dem Bezug einer geförderten Wohnung benötigt der künftige Mieter einen Wohnberechtigungsschein. Dieser gilt als Nachweis für den Vermieter und besagt, dass der künftige Mieter die gesetzlichen Voraussetzungen nach dem BayWoBindG erfüllt. Der Wohnberechtigungsschein wird entweder für eine bestimme Wohnung oder als allgemeiner Wohnberechtigungsschein ausgestellt.
Die Stadt Ansbach erteilt den gebührenpflichtigen Wohnberechtigungsschein auf Antrag bei Vorliegen der entsprechenden gesetzlichen Voraussetzungen, wie etwa der Einhaltung der vorgegebenen Einkommensgrenzen und der zulässigen Wohnungsgrößen entsprechend der Personenanzahl.
Der Wohnberechtigungsschein wird am jeweiligen Meldeort ausgestellt, von der Stadt Ansbach somit für alle in Ansbach gemeldeten Personen sowie für Personen, die aus anderen Bundesländern ihren Wohnort nach Ansbach verlegen möchten. Für die Beantragung eines Wohnberechtigungsscheins wird der vollständig ausgefüllte und unterschriebene Antrag benötigt. Je Familienmitglied mit Einkommen (Lohn, ALG I, ALG II, Sozialhilfe, Altersrente, Erwerbsminderungsrente, etc.) ist eine eigene Einkommenserklärung vorzulegen. Bitte fügen Sie Ihrem Antrag für jedes Familienmitglied mit Einkommen die Einkommensnachweise der letzten 12 Monate sowie eine Kopie Ihres Personalausweises oder Aufenthaltstitels bei. Im Falle einer Schwerbehinderung bitte eine Kopie des Schwerbehindertenausweises beilegen.