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Wiederzulassung nach Außerbetriebsetzung

Ihr Fahrzeug ist außer Betrieb gesetzt und Sie möchten dieses wiederzulassen?

Dazu benötigen Sie folgende Unterlagen:

  • Zulassungsbescheinigung Teil II/Fahrzeugbrief (falls die Zulassungsbescheinigung Teil II/der Fahrzeugbrief bei Ihrer Bank hinterlegt ist, müssen Sie diese anfordern. In diesem Fall entstehen zusätzliche Kosten in Höhe von 10,20 Euro, um die Zulassungsbescheinigung an Ihre Bank zurückzusenden)
  • Zulassungsbescheinigung Teil I/Fahrzeugschein
  • evtl. Kennzeichenschilder (falls reserviert für die Wiederzulassung)
  • Versicherungsbestätigung: 7-stellige alphanumerische eVB-Nummer
  • evtl. Prüfbericht über gültige Hauptuntersuchung
  • evtl. Prüfbericht über Sicherheitsprüfung bei SP-pflichtigen Fahrzeugen
  • Personalausweis oder Reisepass
  • bei Erledigung durch Dritte: Vollmacht
  • SEPA-Mandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer im Lastschriftverfahren
  • bei Zulassung auf Minderjährige: Zustimmungserklärung und Personalausweis oder Reisepass beider Elternteile bzw. Sorgerechtsbeschluss
  • bei Zulassung auf Firmen zusätzlich: Auszug aus dem Handelsregister oder Gewerbeanmeldung und Personalausweis oder Reisepass der vertretungsbefugten Person

Bei Fahrzeugen, die länger als 84 Monate (7 Jahre) außer Betrieb gesetzt waren, benötigen Sie zusätzlich:

  • EG-Übereinstimmungsbescheinigung/COC-Papier
  • Datenbestätigung, Bescheinigung über die Einzelgenehmigung des unveränderten Fahrzeuges oder TÜV-Gutachten gem. § 21 StVZO

Kosten

Die Gebühr hierfür beträgt 23,90 Euro bis 67,60 Euro je nach Aufwand, zuzüglich der Kosten für die Kennzeichen. Im Einzelfall können auch noch höhere Gebühren fällig werden.

Online-Antrag zur Wiederzulassung eines Fahrzeuges auf den gleichen Halter

Seit dem 01. Oktober 2017 können Sie die Wiederzulassung eines außer Betrieb gesetzten Fahrzeuges auf die/den bisherige(n) Halter(in) auch online beantragen. Folgende Voraussetzungen müssen dazu erfüllt sein:
  • Der Online-Antrag ist nur für natürliche Personen (keine Firmen) und nur persönlich (keine Vollmacht) möglich.
  • Für das Fahrzeug muss bereits seit dem 01. Januar 2015 ein Zulassungsvorgang erfolgt sein, in dem neue Stempelplaketten mit Sicherheitscodes zugeteilt wurden.
  • Die/der Halter(in) verfügt über die Zulassungsbescheinigung Teil I mit freigelegtem Sicherheitscode.
  • Die Wiederzulassung muss auf die/den gleiche(n) Halter(in) erfolgen.
  • Das Kennzeichen muss bei der Außerbetriebsetzung auf die/den Halter(in) für die Wiederzulassung reserviert worden und diese Reservierung noch gültig sein.
  • Die/der Halter(in) ist im Besitz eines neuen Personalausweises bzw. elektronischen Aufenthaltstitels (eAT) mit eingeschalteter Online-Funktion.
  • Das Fahrzeug hat eine gültige Hauptuntersuchung und, falls erforderlich, auch eine gültige Sicherheitsprüfung.
  • Das Fahrzeug erhält kein Saison-, kein Oldtimer bzw. kein E-Kennzeichen.
  • Die/der Halter(in) besitzt ein Konto für den Einzug der Kfz-Steuer über ein (digitales) SEPA-Mandat.
  • Die Gebühr für die Online-Wiederzulassung in Höhe von 18,85 Euro ist mittels ePaymentverfahren zu entrichten; die Wiederzulassung eines Fahrzeuges auf die/den gleiche(n) Halter(in) bei der Zulassungsbehörde kostet 12,50 Euro.

Bei der Online-Wiederzulassung handelt es sich lediglich um einen Antrag auf Wiederzulassung. Die tatsächliche Wiederzulassung erfolgt nach Übermittlung dieses Online-Antrages durch das Kraftfahrt-Bundesamt an die Zulassungsbehörde.

Die erfolgreiche Wiederzulassung wird Ihnen durch die Zulassungsbehörde bekanntgegeben und ist frühestens ab dem dritten Tag, der auf diese Bekanntgabe folgt, wirksam. Erst ab diesem Zeitpunkt dürfen Sie das Fahrzeug nutzen.

Dazu bekommen Sie ein Schreiben von der Zulassungsbehörde, in dem das Datum für die Wirksamkeit der Wiederzulassung genannt wird. Zudem erhalten Sie mit diesem Schreiben die neue Zulassungsbescheinigung Teil I sowie die Plakettenträger mit den Zulassungsplaketten, die Sie dann komplett mit den Plakettenträgern auf die Kennzeichen anbringen müssen. Eine Beschreibung ist dazu enthalten.