Regionalplan
Der Regionalplan legt auf Grundlage des Landesentwicklungsprogramms Bayern die regionalen Ziele der Raumordnung für die raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen der Region fest.
Der Regionalplan wird vom Regionalen Planungsverband Westmittelfranken erarbeitet und aufgestellt.
Die im Regionalplan festgelegten Ziele der Raumordnung zur Siedlungs-, Freiraum und Infrastruktur sind bindend für die kommunalen Planungen. So legt der Regionalplan beispielsweise die Bereiche für die kommunale Siedlungsentwicklung fest und regelt, wo der Freiraum vor Inanspruchnahmen durch andere Nutzungen oder Versiegelungen zu schützen ist. Jeder Bauleitplan, also Bebauungsplan und Flächennutzungsplan, muss sich an die Ziele der Raumordnung anpassen.