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Stadtleben in Ansbach (vor der Corona-Pandemie aufgenommen) © Jim Albright

Inklusion

Inklusion bedeutet die uneingeschränkte Teilhabe aller am gesellschaftlichen Leben und an politischen Gestaltungsprozessen.

Dies ist festgeschrieben in der Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen, kurz Behindertenrechtskonvention, die 2009 in Deutschland in Kraft getreten ist.
Staaten haben sich damit verpflichtet, die Rechte umzusetzen und jegliche Form von Diskriminierung von Menschen mit Behinderungen zu verhindern.

Zu den Menschen mit Behinderungen zählen Menschen, die langfristige körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen haben, welche sie in Wechselwirkung mit verschiedenen Barrieren an der vollen, wirksamen und gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft hindern können. Darum gilt es, die Barrieren zu erkennen und abzubauen.

Daran arbeiten wir. Inklusion soll bei allen geplanten Maßnahmen, seien es beispielsweise Bauvorhaben  oder kulturelle Veranstaltungen selbstverständlich mitgedacht werden.

Um dieses Vorhaben umzusetzen arbeiten wir in Netzwerken, generieren eigene Ideen oder informieren uns bei anderen Städten.  Darüber hinaus freuen wir uns über Hinweise von Ihnen, an welcher Stelle Ansbach noch ein Stück inklusiver werden könnte.

Ansbacher Teilhabekonferenz
Einmal im Jahr veranstaltet der Arbeitskreis (AK) Teilhabeplan eine Ansbacher Teilhabekonferenz. Im Mittelpunkt der Konferenz steht in der Regel zum einen die Arbeit des Arbeitskreises Teilhabeplan und zum anderen der Austausch zur Barrierefreiheit in Ansbach.