Direkt zu:
Diese Webseite verwendet Cookies, um dem Betreiber das Sammeln und Analysieren statistischer Daten in anonymisierter Form zu ermöglichen. Wenn Sie damit nicht einverstanden sind, klicken Sie hier bitte auf »Nein«. Weitere Informationen
Zum Aktivieren des Google-Übersetzers bitte klicken. Wir möchten darauf hinweisen, dass nach der Aktivierung Daten an Google übermittelt werden.
Mehr Informationen zum Datenschutz
Umwelt, © candy1812 - Fotolia

Umwelt & Natur

Die Umwelt zählt zu den wichtigsten Schutzgütern unserer Gesellschaft. Die Stadt Ansbach übernimmt hierbei wichtige Aufgaben und Funktionen zum Schutz, Erhalt und Nutzung auf kommunaler Ebene sowie als Kreisverwaltungsbehörde.

Traditionsfeuer (Osterfeuer, Sonnwendfeuer, Johannifeuer, Maifeuer)

Um schädlichen Umwelteinwirkungen, Beeinträchtigungen von Anwohnern sowie der Tier- und Pflanzenwelt und Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung entgegenzuwirken, sind für das Abbrennen von Traditionsfeuern einige Punkte zu beachten. Diese finden Sie hier im entsprechenden Merkblatt.

Traditionsfeuer sind der Stadt Ansbach, Ordnungsamt (Tel.: 0981 / 51 – 0 oder E-Mail ordnungsamt@ansbach.de), bis spätestens eine Woche vor dem Abbrennen, unter Angabe des genauen Brennplatzes und eines Verantwortlichen (mit Anschrift und Telefonnummer) anzuzeigen.