Schutzgebiete und -objekte
In Schutzgebieten sollen vorrangig die Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege umgesetzt werden. Dabei geht es um die Sicherung der Arten- und Biotopvielfalt sowie die Bewahrung des Landschaftsbildes.
Die Unterschutzstellung erfolgt in eigenen Verfahren durch Erklärung zu geschützten Teilen von Natur und Landschaft. Die Erklärung benennt den Schutzgegenstand, den Schutzzweck, die zur Erreichung des Schutzzwecks notwendigen Gebote und Verbote sowie die erforderlichen Pflege-, Entwicklungs- und Wiederherstellungsmaßnahmen.
In den Naturschutzgesetzen werden verschiedene nationale und internationale Schutzgebiete mit jeweils eigenen Zielen und Vorschriften unterschieden. Die Zuständigkeiten reichen je nach Schutzgebietstyp von der EU-Kommission über die Staatsregierung bis zu den Naturschutzbehörden.
Internationale Schutzkategorien:
- NATURA 2000 – Gebiete (FFH- und SPA-Gebiete)
- Biosphärenreservate
- Feuchtgebiete mit internationaler Bedeutung (Ramsar-Gebiete)
Nationale Schutzkategorien:
- Naturschutzgebiete
- Nationalparke und Nationale Naturmonumente
- Naturparke
- Landschaftsschutzgebiete
- Naturdenkmäler
- Geschützte Landschaftsbestandteile
- Gesetzlich geschützte Biotope