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Friedhof

Friedhöfe & Bestattungen

"Die Erinnerung ist das einzige Paradies, aus dem wir nicht vertrieben werden können" - Jean Paul

Die Stadt Ansbach betreut den Waldfriedhof sowie dien Friedhof Schalkhausen. Für den Friedhof Heilig Kreuz (Stadtfriedhof) & Friedhof Eyb ist der Evangelisch-lutherische Verwaltungszweckverband Ansbach zuständig. Verantwortlich für die Betreuung des Friedhofs Brodswinden ist das Evangelische Pfarrbüro Brodswinden und für die Betreuung des Friedhofs Elpersdorf das Evangelische Pfarrbüro St. Laurentius, Elpersdorf.

Die Stadt Ansbach bietet auf dem Waldfriedhof und dem Friedhof Schalkhausen künftig an einigen Samstagvormittagen im Jahr die Möglichkeit von Urnenbestattungen an. Für eine Terminvereinbarung werden Sie sich bitte an die Friedhofsverwaltung. Bitte beachten Sie, dass es gemäß der Gebührensatzung bei Samstagsbestattungen einen Aufschlag gibt.

Folgende verschiedene Möglichkeiten bietet die Stadt Ansbach, Ihre verstorbenen Angehörigen zur letzten Ruhe zu betten.

Bestattungsarten am Waldfriedhof:

Die Friedhofsgebühren gelten seit dem 1. Mai 2021:

Laut Kommunalabgabengesetz müssen die Friedhofsgebühren alle vier Jahre neu kalkuliert werden. Es werden dabei unter anderem die Personalkosten sowie die Unterhaltskosten für Gebäude, Fahrzeuge und Grünpflege angesetzt.  Dabei werden die Grabgebühren mit 80 Prozent der Kosten (da 20 Prozent die Stadt für die Nutzung als öffentliche Grün- und Erholungsfläche übernimmt) und die Bestattungsgebühr mit 100 Prozent der Kosten in die Berechnung aufgenommen.

Gründe für die Gebührenerhöhung:

  • gestiegene Personalkosten der Friedhofsmitarbeiter/-mitarbeiterinnen
  • jährliches Defizit (2019: -184.100 € / Schätzung 2020: -166.000 €), welches bisher von der Stadt Ansbach ausgeglichen wurde und an anderer Stelle somit nicht mehr zur Verfügung steht 

Wie gestalten sich die Friedhofsgebühren bei der Stadt Ansbach im Vergleich zu anderen Städten?

Im Allgemeinen fällt es schwer, Friedhofsgebühren verschiedener Städte zu vergleichen, da häufig unterschiedliche Leistungen eingepreist sind. Hinzu kommt, dass die Bodenbeschaffenheit der Friedhöfe abweicht. Dies hat zum einen Auswirkungen auf die Dauer der vorgeschriebenen Ruhezeit und zum anderen auf den Aufwand für das Öffnen und Schließen eines Grabes. 

Ruhezeiten anderer Städte in der Region, in der Stadt Ansbach beträgt die Ruhezeit bei Erdbestattungen bei 20 Jahre:

  • Stadt Nürnberg: 10 bis 12 Jahre je nach Friedhof (Sarg mit Erwachsenem)
  • Stadt Fürth: 10 bis 15 Jahre je nach Friedhof (Sarg mit Erwachsenem)
  • Stadt Schwabach: 12 bis 15 Jahre je nach Friedhof (Sarg mit Erwachsenem)
  • Stadt Erlangen: 15 Jahre (Sarg mit Erwachsenem)
  • Stadt Dinkelsbühl: 20 Jahre (Sarg mit Erwachsenem)
  • Stadt Rothenburg:  20 Jahre (Sarg mit Erwachsenem)

Neben der langen Ruhezeit kommt bei der Stadt Ansbach noch hinzu, dass Grabstellen teilweise von Hand ausgehoben werden müssen.