Direkt zu:
Diese Webseite verwendet Cookies, um dem Betreiber das Sammeln und Analysieren statistischer Daten in anonymisierter Form zu ermöglichen. Wenn Sie damit nicht einverstanden sind, klicken Sie hier bitte auf »Nein«. Weitere Informationen
Zum Aktivieren des Google-Übersetzers bitte klicken. Wir möchten darauf hinweisen, dass nach der Aktivierung Daten an Google übermittelt werden.
Mehr Informationen zum Datenschutz

Seniorenbeirat der Stadt Ansbach

Der Seniorenbeirat setzt sich für die Interessen älterer Menschen in der Stadt Ansbach ein.

Als öffentliche kommunale Einrichtung wurde der Seniorenbeirat aufgrund des Art. 23 Satz 1 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern 1990/91 von der Stadt Ansbach gebildet. Der Seniorenbeirat besteht derzeit aus 29 Mitgliedern. Es sind Personen aus dem Stadtrat, der Ärzteschaft, den Wohlfahrtsverbänden sowie in der Altenarbeit erfahrene Seniorinnen und Senioren vertreten.

Der Seniorenbeirat ist überparteilich, überkonfessionell und ehrenamtlich tätig. Er hat eine Amtszeit von vier Jahren, die Mitglieder und deren Stellvertreter werden vom Stadtrat berufen.

Satzung und Aufgaben

Der Seniorenbeirat hat satzungsgemäß folgende Aufgaben

  • Beratung des Stadtrates
  • Beratung der Verwaltung im gesamten Bereich der Altenhilfe in der Stadt Ansbach
  • Durchführung eigener Aktivitäten

Er sieht darüber hinaus folgende Aufgabenbereiche

  • Wünschen älterer Bürger gegenüber Politik und Verwaltung Ausdruck zu verleihen
  • die Selbstaktivität älterer Menschen zu fördern
  • Möglichkeiten für Senioren zu schaffen, am öffentlichen Leben teilzunehmen und
  • Verbindungen zwischen den Generationen herzustellen

Der Seniorenbeirat ist Ihr Ansprechpartner und berät Sie kostenlos in Fragen

  • Wohnen im Alter
  • „Betreuten Wohnen“
  • öffentlichen Personennahverkehrs
  • öffentlichen Sicherheit
  • Pflege
  • Umgang mit Behörden und vielen anderen Angelegenheiten.