Flugzeiten
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Rechtliche Grundlagen Die Rechtsgrundlagen für den militärischen Flugbetrieb sind im Paragraph 30 LuftverkG i.V.m. Art. 57 des Zusatzabkommens zum NATO-Truppenstatut verankert sowie in den vom Bundesminister der Verteidigung erlassenen Weiterhin ist die vom Bundesminister der Verteidigung für die jeweiligen Sommermonate (Mai bis August) erlassene Weitere konkrete Einzelheiten zum militärischen Flugbetrieb in der Bundesrepublik Deutschland finden sich im militärischen Luftfahrthandbuch „MIL AIP“ (Military Aeronautical Information Publication).
Betriebszeiten Flugbetrieb an Werktagen Der Flugbetrieb an Werktagen (Montag bis Freitag) ist grundsätzlich nicht vor 7.00 Uhr zulässig. Er endet um 24.00 Uhr (gemäß den Allgemeinen Bestimmungen).
Flugbetrieb an Wochenenden und Feiertagen Der militärische Flugbetrieb wird grundsätzlich eingestellt: •am Wochenende: Samstag von 0.01 Uhr bis Montag 7.00 Uhr, •an gesetzlichen und regionalen Feiertagen von 0.01 Uhr bis 24.00 Uhr und (Ausnahmegenehmigungen werden vom Luftwaffenamt/Abteilung Flugbetrieb erteilt.)
Flugzeiten in den Sommermonaten Flüge, die der Nachttiefflugausbildung mit Nachtsehhilfen für Hubschrauber dienen, sind in der Zeit nach Mitternacht in folgendem Zeitrahmen an zwei Nächten pro Woche je nach Hubschrauber-Koordinierungsgebiet
Flugbetrieb bei Nacht und "Kompensationstage" Nach 24.00 Uhr ist innerhalb der vorgenannten Zeiten der Flugbetrieb an allen Hubschrauberplätzen nur zum Zweck der Landung (ohne Übungsanflüge) im Anschluss an die Nachttiefflugausbildung erlaubt. Das Betanken bei laufenden Triebwerken („heißes Betanken“) ist nach 24.00 Uhr untersagt. Für jede Nacht mit Flugbetrieb nach 24.00 Uhr ist an einem anderen Tag im Zeitraum von Mai bis August der Flugbetrieb am jeweiligen Flugplatz Deutsche Feiertage und Wochenenden stehen als „Kompensationstage“ nicht zur Verfügung.
Flugbetrieb bei Beerdigungen Sind Beerdigungen vorab bei der US-Armee angekündigt, wird der Flugbetrieb zu diesem Zeitpunkt über den betroffenen Friedhöfen ausgesetzt.
Zusammenfassung In diesem Zusammenhang wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass nach Auskunft des Luftwaffenamtes/Abteilung Flugbetrieb der Bundeswehr auch sämtliche Hubschraubereinheiten der Bundeswehr und der übrigen Alliierten Streitkräfte in der Bundesrepublik strikt an die genannten Flugzeiten gebunden sind. Dies gilt insbesondere für die Bundeswehrstandorte Roth, Penzing/Landsberg, Ottobrunn und Laubheim. Ähnliche Regelungen gelten für den zivilen Bereich, nämlich für die Bundespolizei (Bundespolizei-Fliegerstaffel/Süd in Oberschleißheim). |
