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Familiennachzug zu syrischen Schutzberechtigten

Das Auswärtige Amt hat ein Webportal für den Familiennachzug zu syrischen Schutzberechtigten eingerichtet.

Webportal zum Familiennachzug

Das Portal kann auf Deutsch, Englisch und Arabisch angezeigt werden. Über die Nutzung des Portals und den Ablauf des Visumverfahrens informiert der Flyer des Auswärtigen Amtes.