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Einzelhandelsentwicklungskonzept

Aktualisiertes Entwicklungskonzept für den Einzelhandel aus dem Jahr 2015

Die Stadt Ansbach hat 2009/2010 ein Einzelhandelsentwicklungskonzept erstellt, das dem Stadtrat und der Verwaltung seitdem als Entscheidungshilfe bei folgenden Themen dient:

  • Notwendigkeit von Neuansiedlungen, mögliche Standorte
  • zusätzlicher Bedarf an einzelnen Angeboten (Sortimenten)
  • Aussagen zu einzelnen Sortimentsbereichen und zu Dimensionen der Verkaufsfläche
  • Empfehlungen für andere Wirtschaftsbereiche (Gastronomie, Dienstleistungen, Gewerbe)
  • Integration der wirtschaftlichen Stadtentwicklung in die Ziele und Vorgehensweise der
    Städtebauförderung
  • Möglichkeiten von flankierenden Maßnahmen zur Stärkung des Standorts Ansbach
    beziehungsweise des Stadtzentrums

Zielsetzung

Zielsetzung eines Einzelhandelsentwicklungskonzeptes ist es, die Entwicklung der Stadt vor allem hinsichtlich der Ansiedlung von Einzelhandel – dabei vor allem größerflächigem Einzelhandel – zu beschreiben. Der integrierenden Betrachtungsweise unter Berücksichtigung der baulichen und verkehrlichen Entwicklung der Stadt kommt hierbei eine besondere Bedeutung zu.

Wesentliche Veränderungen der Markt- und Standortbedingungen und eine dynamische Entwicklung im Einzelhandel der Stadt Ansbach haben eine Überarbeitung und Aktualisierung des bestehenden Konzeptes erfordert.