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Deckblatt Nr. 2 zum Bebauungsplan Nr. CL 1 »Änderung der textlichen Festsetzungen hinsichtlich der Dachbegrünung für das Gewerbegebiet zwischen der Bundesstraße B13 und der Autobahn A6, OT Claffheim« - vereinfachtes Verfahren gem. §13 BauGB

Erneute Beteiligungen gem. § 4 a Abs. 3 i.V.m. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB

Um dem Klimaschutz im Ansbach noch stärker gerecht zu werden sollen Gewerbegebiets-Bebauungspläne auf klimaschützende Maßnahmen überprüft werden. Im Geltungsbereich des Bebauungsplanes CL 1 sind noch Erweiterungsmöglichkeiten vorhanden. Dies wird zum Anlass genommen, in diesem Gewerbegebiet der Stadt Ansbach klimaschützende Maßnahmen festzusetzen.

Der Stadtrat hat in der Sitzung vom 22.02.2022 den Aufstellungsbeschluss des Deckblatts Nr. 2 zum Bebauungsplan Cl 1 gefasst. Das oben genannte Deckblatt wird im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB aufgestellt.

In der Stadtratssitzung vom 24.10.2023 wurden durch den Stadtrat die Entwürfe des Bebauungsplans geändert bzw. ergänzt und die Durchführung der erneuten Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 4 a Abs. 3 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB und der Träger öffentlicher Belange § 4 a Abs. 3 i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen.

Im Zeitraum vom 08.01. bis einschließlich 09.02.2024 können zu den ergänzten Bereichen der Planungen Stellungnahmen, Anmerkungen und Einwendungen hervorgebracht werden. Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung der Planung besteht im Amt für Stadtentwicklung und Klimaschutz, sowie telefonisch unter 0981/51377 oder per Email an stadtentwicklungsamt@ansbach.de.