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Die Anmeldung Ihres Erstwohnsitzes in der Stadt Ansbach muss über den 31. Dezember dieses Jahres bestehen bleiben. Sollten Sie antragsberechtigt sein (siehe Teilnehmerbedingungen), erhalten Sie im Frühjahr des Folgejahres eine entsprechende Auszahlung des Bonus auf das von Ihnen angegeben Konto (voraussichtlich bis Ende März). Bitte bewahren Sie diese E-Mail als Nachweis für Ihre Antragstellung auf. Eine rückwirkende Antragstellung ist nicht möglich.

Freundliche Grüße
Stadt Ansbach