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Baustelle, © Katarzyna Bialasiewicz photographee.eu

Vorhabenbezogener Bebauungsplan mit integriertem VEP Deckblatt Nr. 6 zum BPlan Nr. 10-I »Änderung der Festsetzungen für einen Teilbereich zwischen Schalkhäuser Straße und Maximilianstraße«

Verfahren gem. § 13 a Baugesetzbuch (BauGB) i.V.m. § 13 BauGB

Der Stadtrat hat mit Sitzung vom 27.02.2024 die Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit integriertem VEP Deckblatt Nr. 6 zum Bebauungsplan Nr. 10-I „Änderung der Festsetzungen für einen Teilbereich zwischen Schalkhäuser Straße und Maximilianstraße“ beschlossen. Ziel der Bauleitplanung ist die Schaffung von Flächen für Wohnen, Einzelhandel und Dienstleistungen im Sinne der Innenentwicklung.

Das Verfahren wird gem. § 13 a BauGB im beschleunigten Verfahren durchgeführt. In Verbindung mit § 13 Abs. 3 BauGB wird im beschleunigten Verfahren von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4, von dem Umweltbericht nach § 2a, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2, welche Arten von umweltbezogenen Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6a Abs. 1 und § 10 Abs. 2 Nr. 2 BauGB abgesehen.

Die Frühzeitige Beteiligung findet im Zeitraum vom 10.04.2024 bis einschließlich 10.05.2024 statt. In diesem Zeitraum können die Planunterlagen zusätzlich im Amt für Stadtentwicklung und Klimaschutz, Nürnberger Str. 32, 3. OG, 91522 Ansbach auf dem Display im Gang, zu den Öffnungszeiten der Verwaltung eingesehen werden.

Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung der Planung besteht im Amt für Stadtentwicklung und Klimaschutz, Zimmer 3.05, sowie telefonisch unter 0981/51 -467 oder -496 oder per E-Mail an stadtentwicklungsamt@ansbach.de.