Direkt zu:
Diese Webseite verwendet Cookies, um dem Betreiber das Sammeln und Analysieren statistischer Daten in anonymisierter Form zu ermöglichen. Wenn Sie damit nicht einverstanden sind, klicken Sie hier bitte auf »Nein«. Weitere Informationen
Zum Aktivieren des Google-Übersetzers bitte klicken. Wir möchten darauf hinweisen, dass nach der Aktivierung Daten an Google übermittelt werden.
Mehr Informationen zum Datenschutz
22.12.2025

Biomüll - »kompostierbare« Kunststoffbeutel sind in Ansbach ab 2026 verboten

Ab dem 1. Januar 2026 dürfen sogenannte „kompostierbare“ Kunststoffbeutel in der Stadt Ansbach nicht mehr in den Biomüll gegeben werden. Diese Beutel zersetzen sich in der Kompostieranlage für Bioabfälle nicht vollständig und hinterlassen Plastikrückstände. Die Stadt Ansbach empfiehlt unbeschichtete Bio-Papiersäcke oder Zeitungspapier als Verpackung für Bioabfälle. Falls ab Januar 2026 dennoch Bio-Kunststoffbeutel verwendet werden, wird die Biotonne nicht entleert und mit einem entsprechenden Hinweisaufkleber versehen.

Da die sogenannten „kompostierbaren Plastiktüten“ nicht gänzlich zersetzt werden können, müssen diese in der Kompostieranlage aufwendig aussortiert werden. Dadurch steigt der Sortieraufwand in der Kompostieranlage, was wiederum die Kosten für die Stadt Ansbach erhöht. Ausführliche Informationen zur Abfalltrennung und zur Befüllung des Bioabfallbehälters, auch in verschiedenen Sprachen, finden sich auf der städtischen Homepage.