Biomüll - »kompostierbare« Kunststoffbeutel sind in Ansbach ab 2026 verboten
Ab dem 1. Januar 2026 dürfen sogenannte „kompostierbare“ Kunststoffbeutel in der Stadt Ansbach nicht mehr in den Biomüll gegeben werden. Diese Beutel zersetzen sich in der Kompostieranlage für Bioabfälle nicht vollständig und hinterlassen Plastikrückstände. Die Stadt Ansbach empfiehlt unbeschichtete Bio-Papiersäcke oder Zeitungspapier als Verpackung für Bioabfälle. Falls ab Januar 2026 dennoch Bio-Kunststoffbeutel verwendet werden, wird die Biotonne nicht entleert und mit einem entsprechenden Hinweisaufkleber versehen.
Da die sogenannten „kompostierbaren Plastiktüten“ nicht gänzlich zersetzt werden können, müssen diese in der Kompostieranlage aufwendig aussortiert werden. Dadurch steigt der Sortieraufwand in der Kompostieranlage, was wiederum die Kosten für die Stadt Ansbach erhöht. Ausführliche Informationen zur Abfalltrennung und zur Befüllung des Bioabfallbehälters, auch in verschiedenen Sprachen, finden sich auf der städtischen Homepage.
