Biomüll - auf Abfalltrennung achten
Leider kommt es in letzter Zeit wiederholt vor, dass Restabfall, Leichtverpackungen, Kunststoffe und andere nicht organische Materialien in den Bioabfallbehälter geworfen werden. Nicht organische Materialien wie Plastiktüten, Glasbehälter, Textilien oder Windeln können nicht über den Bioabfallbehälter entsorgt werden. Fälschlicherweise landen auch Taschentücher, Speisefette oder Haustierstreu zu oft im Bioabfallbehälter. Auch sogenannte „kompostierbare Plastiktüten“ gelten als Störstoff, da sie in der Kompostieranlage nicht gänzlich zersetzt werden. Daher weisen wir erneut daraufhin, dass in den Biobehälter nur Abfälle biologischen Ursprungs gehören.
Die Fehlbefüllungen müssen in der Kompostieranlage aufwendig aussortiert werden. Durch die falsche Abfalltrennung steigt der Sortieraufwand in der Kompostieranlage, was wiederum die Kosten für die Stadt Ansbach erhöht. Wird bei der Behälterleerung eine Fehlbefüllung des Biobehälters festgestellt, erhält der Behälter einen Aufkleber, wird nicht entleert und bleibt stehen.
Zudem bitten wir alle Bürgerinnen und Bürger die Abfallbehälter so bereitzustellen, dass der Leerungswille klar erkennbar ist und der Behälter ohne Zeitverzögerung geleert werden kann. Die Abfallbehälter sollen frühestens am Vorabend des Leerungstages und spätestens bis 6 Uhr am Leerungstag bereitgestellt werden. Ausführliche Informationen zur Abfalltrennung und zur Befüllung des Bioabfallbehälters, auch in verschiedenen Sprachen, finden Sie hier.
