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07.06.2024

Traditionsfeuer bitte rechtzeitig anzeigen

Das Entzünden und Betreiben offener Feuer in der freien Natur außerhalb behördlich dafür bestimmter Plätze sind grundsätzlich nicht erlaubt. Daher ist für ein Traditionsfeuer, wie zum Beispiel Sonnwendfeuer, eine Genehmigung der zuständigen Behörde sowie die Zustimmung des Grundstücksberechtigten notwendig.

Mit Blick auf mögliche Sonnwendfeuer im Stadtgebiet weist die Stadt Ansbach daraufhin, dass diese spätestens eine Woche vor dem Abbrennen, unter Angabe des genauen Brennplatzes und eines Verantwortlichen (mit Anschrift und Telefonnummer) angezeigt werden müssen.

Weitere Infos dazu finden Sie hier.