Wahlen
Auf den folgenden Seiten erhalten Sie aktuelle Informationen und können die Ergebnisse der letzten Wahlen und Abstimmungen abrufen.
Kommunalwahl 2026
Am Sonntag, den 8. März 2026 findet die Kommunalwahl statt.
Wahlberechtigt bei der Kommunalwahl sind alle Bürgerinnen und Bürger, die
- das 18. Lebensjahr vollendet haben
- seit mindestens zwei Monaten in Ansbach ihren Hauptwohnsitz bzw. Lebensmittelpunkt haben
- Unionsbürgerinnen oder Unionsbürger sind (deutsche Staatsangehörige oder Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaats der Europäischen Union)
- und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
Alle wahlberechtigten Ansbacherinnen und Ansbacher erhalten hierzu einen Wahlbenachrichtigungsbrief per Post zugestellt. Auf diesem ist das Wahllokal vermerkt, in dem man seine Stimme - unter Vorlage eines amtlichen Ausweisdokuments - abgeben kann.
Mit dem Wahlbenachrichtigungsbrief können auch Briefwahlunterlagen angefordert werden. Zur elektronischen Beantragung ist ebenso ein QR-Code oder alternativ der entsprechende Link aufgedruckt. Auch ist dem Wahlbenachrichtigungsbrief zu entnehmen, ob der Wahlraum barrierefrei ist.
Die Zustellung der Wahlbenachrichtigungen erfolgt innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Frist bis spätestens 15. Februar 2026.
Briefwahlunterlagen können wie folgt beantragt werden (bitte beachten Sie, dass die Briefwahlunterlagen am Wahlsonntag bis 18 Uhr bei der Stadt Ansbach wieder eingetroffen sein müssen):
- persönlich im Wahlamt (Sachgebiet Pass-, Ausweis-, Fund- und Melderecht, Wahlen, Nürnberger Straße 32), am Wahlschalter möglichst unter Vorlage des Wahlbenachrichtigungsbriefes und (zwingend) eines amtlichen Ausweisdokuments (bis zum 6. März, 15 Uhr)
- schriftlich per Post; den rückseitigen Antrag des Benachrichtigungsbriefes dazu ausfüllen und persönlich unterschreiben. Briefe bitte freimachen, Anschrift: Stadt Ansbach, Wahlamt, Nürnberger Straße 32, 91522 Ansbach (bitte achten Sie bei der Beantragung darauf, dass die Post die Unterlagen noch zustellen kann)
- elektronisch: mittels aufgedrucktem QR-Code oder hier online über den Bürgerservice der Stadt Ansbach. Sie benötigen die dort enthaltenen Daten. Bitte geben Sie Ihre Daten genauso ein, wie diese auf dem Wahlbenachrichtigungsbrief aufgedruckt sind
Eine telefonische Antragstellung auf Zusendung der Briefwahlunterlagen ist nicht möglich.
Wer für einen anderen einen Wahlschein beantragt oder abholt, muss eine schriftliche Vollmacht der/des Wahlberechtigten vorlegen.
Die Urnenwahl selbst findet am Sonntag, den 8. März 2026 statt.
Die Wahllokale haben am Sonntag in der Zeit von 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr geöffnet. Auf Ihrem Wahlschein ist zudem vermerkt, ob das Wahllokal barrierefrei ist. Aufgrund der großen Anzahl von benötigten Wahllokalen ist es nicht möglich in jedem die Barrierefreiheit umzusetzen. Wir bitten hierfür um Verständnis.
Um am Wahltag im Wahllokal ihre Stimme abgeben zu können, müssen Sie grundsätzlich ihre Wahlbenachrichtigung und ein amtliches Ausweisdokument (Personalausweis, ID-Karte oder Reisepass) mitbringen. Notfalls kann auch nur mit dem Ausweisdokument gewählt werden, falls die Wahlbenachrichtigung abhanden gekommen ist.
Eine Einsichtnahme ins Wählerverzeichnis, um zu prüfen ob man darin eingetragen und wahlberechtigt ist, kann vom 16.02.2026 bis 20.02.2026 zu den üblichen Dienstzeiten des Bürgeramtes erfolgen.
Sollte für die Wahl der Oberbürgermeisterin bzw. des Oberbürgermeisters keine Kandidatin bzw. kein Kandidat die erforderliche Mehrheit von mehr als 50% der abgegebenen Stimmen erreichen so erfolgt eine Stichwahl.
Die Stichwahl selbst findet bei Bedarf am Sonntag, den 22. März 2026 statt.
Für Rückfragen ist das Wahlamt unter der Telefonnummer 0981/51-432 zu erreichen.
Unsere Öffnungszeiten (Nürnberger Straße 32) sind:
- Montag von 8 bis 13 Uhr und 14 bis 16 Uhr
- Dienstag 8 bis 13 Uhr
- Mittwoch 8 bis 13 Uhr
- Donnerstag 8 bis 12 Uhr und 14 bis 18 Uhr
- Freitag von 8 bis 13 Uhr
- Freitag, 6. März 2026: 8 bis 15 Uhr
Bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung können auch noch am Wahltag bis 15 Uhr Wahlscheinanträge entgegengenommen werden.
Digitales Wahlvorschlagsportal zur Kommunalwahl 2026
Bei diesem Wahlvorschlagsportal handelt es sich um einen Onlinedienst, der die Erstellung von Wahlvorschlägen erleichtern soll. Die Vordrucke für die Wahlvorschläge können damit online ausgefüllt, verwaltet, heruntergeladen und ausgedruckt werden. Durch Warnmeldungen sowie Plausibilitäts- und Vollständigkeitsprüfungen lassen sich mögliche Unstimmigkeiten bereits frühzeitig erkennen. Das Portal hilft dabei mögliche Fehler bei der Erstellung eines Wahlvorschlags zu verhindern und das Verfahren zu optimieren.
Vorschläge für die Kommunalwahl können von den Wahlvorschlagsträgern eingereicht werden. Wahlvorschlagsträger sind dabei Parteien oder Wählergruppen. Die Zugangsdaten zum Wahlvorschlagsportal erhalten die sogenannten Wahlvorschlagsträger beim Wahlamt der Stadt Ansbach per Mail an wahlen@ansbach.de. Dort werden auch weitere Fragen beantwortet.
