Wahlen
Auf den folgenden Seiten erhalten Sie aktuelle Informationen und können die Ergebnisse der letzten Wahlen und Abstimmungen abrufen.
Softwarefehler beim Versand der Briefwahlunterlagen im Stadtgebiet Ansbach
Aufgrund von Fehlern in der Software, welche der Stadt Ansbach durch einen Dienstleister zur Verfügung gestellt wird, wurden einige Briefwahlunterlagen im Stadtgebiet Ansbach nicht verschickt und wenige Bürgerinnen und Bürger haben die Briefwahlunterlagen doppelt erhalten. Vergleichbare Fehler sind auch in anderen Kommunen aufgetreten.
Vorgehen bei nicht erhaltenen Briefwahlunterlagen
Bürgerinnen und Bürgern, die ihre Briefwahlunterlagen nicht erhalten haben, stehen zwei Möglichkeiten offen:
- Die Wahlberechtigten können ein formloses Schreiben erstellen, welches bestätigt, dass die Unterlagen nicht eingegangen sind und dieses per E-Mail, postalisch oder per Fax an das Wahlamt senden. Es ist ausreichend, wenn dieses Dokument abfotografiert oder eingescannt wird. Wichtig ist jedoch, dass es von der wahlberechtigten Person im Original unterschrieben ist.
- Zudem ist es möglich, während der Öffnungszeiten persönlich beim Wahlamt vorzusprechen, um schriftlich zu bestätigen, dass die Unterlagen nicht eingegangen sind. Hierbei können die Briefwahlunterlagen direkt mitgenommen werden. Ebenso ist eine Wahl direkt vor Ort möglich.
Vorgehen bei doppelt erhaltenen Briefwahlunterlagen
Die doppelt erhaltenen Wahlunterlagen werden vom Wahlamt für ungültig erklärt. Automatisch erhalten alle betroffenen Wähler umgehend postalisch neue Briefwahlunterlagen. Alle ungültigen Wahlscheine werden bei der Wahl nicht berücksichtigt. Das Wahlamt ist verpflichtet darauf hinzuweisen, dass eine doppelte Stimmabgabe einen verfolgbaren Straftatbestand erfüllt.
Für Fragen zu den Briefwahlunterlagen und zur Wahl im Allgemeinen steht das Wahlamt der Stadt Ansbach, Nürnberger Straße 32, vor Ort sowie unter den Telefonnummern 0981 51-432 und -510, per E-Mail an wahlen@ansbach.de oder per Fax an 0981 51-288 zur Verfügung. Die Stadt Ansbach bittet um Entschuldigung für entstandene Unannehmlichkeiten und bedankt sich bei den Wahlberechtigten für ihre Mithilfe.
Landtags- und Bezirkswahlen am 8. Oktober 2023
Alle wahlberechtigten Ansbacherinnen und Ansbacher erhalten hierzu einen Wahlbenachrichtigungsbrief per Post zugestellt. Auf diesem ist das Wahllokal vermerkt, in dem man seine Stimme - unter Vorlage eines amtlichen Ausweisdokuments - abgeben kann. Mit dem Wahlbenachrichtigungsbrief können auch Briefwahlunterlagen angefordert werden. Zur elektronischen Beantragung ist ebenso ein QR-Code oder alternativ der entsprechende Link aufgedruckt. Auch ist dem Wahlbenachrichtigungsbrief zu entnehmen, ob der Wahlraum barrierefrei ist.
Briefwahlunterlagen können wie folgt (grundsätzlich nur persönlich) beantragt werden (bitte beachten Sie, dass die Briefwahlunterlagen am Wahlsonntag bis 18 Uhr bei der Stadt Ansbach wieder eingetroffen sein müssen):
- persönlich im Wahlamt (Sachgebiet Pass-, Ausweis-, Fund- und Melderecht, Wahlen, Nürnberger Straße 32), am Wahlschalter möglichst unter Vorlage des Wahlbenachrichtigungsbriefes und (zwingend) eines amtlichen Ausweisdokuments (bis zum 6. Oktober 2023, 15 Uhr)
- schriftlich per Post; den rückseitigen Antrag des Benachrichtigungsbriefes dazu ausfüllen und persönlich unterschreiben. Briefe bitte freimachen, Anschrift: Stadt Ansbach, Wahlamt, Nürnberger Straße 32, 91522 Ansbach (bitte achten Sie bei der Antragung darauf, dass die Post die Unterlagen noch zustellen kann)
- elektronisch: mittels aufgedrucktem QR-Code oder hier online über den Bürgerservice der Stadt Ansbach. Sie benötigen die dort enthaltenen Daten. Bitte geben Sie Ihre Daten genauso ein, wie diese auf dem Wahlbenachrichtigungsbrief aufgedruckt sind (bis 4. Oktober, 12 Uhr).
Eine telefonische Antragstellung auf Zusendung der Briefwahlunterlagen ist nicht möglich.
Wer für einen anderen einen Wahlschein beantragt oder abholt, muss eine schriftliche Vollmacht der/des Wahlberechtigten vorlegen.
Die Urnenwahl selbst findet am Sonntag, den 8. Oktober 2023 statt.
Für Rückfragen ist das Wahlamt unter der Telefonnummer 0981/51-510 zu erreichen.
Unsere Öffnungszeiten sind:
Montag von 8 bis 13 Uhr und 14 bis 16 Uhr
Dienstag 8 bis 13 Uhr
Mittwoch 8 bis 13 Uhr
Donnerstag 8 bis 12 Uhr und 14 bis 18 Uhr
Freitag von 8 bis 13 Uhr
Freitag, 6. Oktober 2023: 8 bis 15 Uhr
Bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung können auch noch am Wahltag bis 15 Uhr Wahlscheinanträge entgegengenommen werden.