Führerschein; Beantragung des Umtauschs des alten grauen oder rosa Führerscheins in Kartenführerschein
Kurzbeschreibung
Den Kartenführerschein können Sie jederzeit bei Ihrer zuständigen Fahrerlaubnisbehörde (= Kreisverwaltungsbehörde) beantragen. Bis 19.01.2033 müssen nach und nach alle alten grauen oder rosa Führerscheine in Papierform (sowie die vor dem 19.01.2013 ausgestellten Kartenführerscheine) in den neuen, befristeten Kartenführerschein getauscht werden. Hierfür sind zeitlich gestaffelte Umtauschfristen zu beachten.
Redaktionell verantwortlich
Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)
Stand: 31.10.2019
Stand: 31.10.2019