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Wirtschaft in Ansbach_ANsWERK_Samantha Loveless
15.03.2023

Geflügelpest: Teile von Ansbach in Überwachungszone

Aufgrund des Ausbruchs der Geflügelpest im Landkreis Ansbach wurde um den betroffenen Betrieb eine Schutzzone und eine Überwachungszone festgelegt. Da die Überwachungszone einen Radius von zehn Kilometern umfasst, sind Teile der Stadt Ansbach ebenfalls betroffen und liegen innerhalb der Überwachungszone. 

Die Überwachungszone umfasst die Stadtteile Dornberg, Liegenbach, Neudorf und Oberdombach. In diesen Bereichen gelten ab Freitag, den 17. März 2023 unter anderem folgende Seuchenbekämpfungsmaßnahmen:

  • Tierhaltende Betriebe haben dem Veterinäramt unverzüglich die Anzahl der gehaltenen Vögel unter Angabe ihrer Nutzungsart und ihres Standorts und der verendeten gehaltenen Vögel, sowie jede Änderung anzuzeigen.
  • Verbringungsverbot: Folgende Tiere und Erzeugnisse dürfen nicht in oder aus einem Bestand verbracht werden:
    • Vögel,
    • Fleisch von Geflügel und Federwild,
    • Eier,
    • sonstige Erzeugnisse und tierische Nebenprodukte, die von Geflügel und Federwild stammen.
  • Aufstallungspflicht: Tierhaltende Betriebe haben alle gehaltenen Vögel von freilebenden Vögeln abzusondern.
  • Eigenüberwachung: Tierhaltende Betriebe haben eine zusätzliche Überwachung im Betrieb durchzuführen, indem die gehaltenen Vögel einmal am Tag auf Veränderungen zu prüfen sind. Jede erkennbare Änderung ist dem Veterinäramt unverzüglich telefonisch mitzuteilen.
  • Schadnagerbekämpfung: Tierhaltende Betriebe haben Maßnahmen zur Bekämpfung von Insekten und Nagetieren sowie anderer Seuchenvektoren im Betrieb und um den Betrieb herum ordnungsgemäß anzuwenden und hierüber Aufzeichnungen zu führen
  • sowie verschärfte Hygienemaßnahmen.

Die genauen Regelungen finden Sie hier unter Bekanntmachungen.