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Datenstau vs. Highspeed

Breitbandförderprogramm

Der Freistaat Bayern fördert mit der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen (Breitbandrichtlinie - BbR) vom 09. Juli 2014 den sukzessiven Aufbau von hochleistungsfähigen Breitbandnetzen (Netze der nächsten Generation, NGA-Netze) mit Übertragungsraten von mindestens 50 Mbit/s im Download und viel höheren Upload-Geschwindigkeiten als bei Netzen der Grundversorgung in den Gebieten, in denen diese Netze noch nicht vorhanden sind.

Die Stadt Ansbach beabsichtigt, sich in diesem Förderverfahren zu beteiligen. Nachstehend informieren wir über den derzeitigen Stand im Förderverfahren.

1. Bestandsaufnahme | Markterkundung (Module 1 und 2)

Breitbandförderprogramm Bekanntmachung Markterkundung

Breitbandförderprogramm Vorläufiges Erschließungsgebiet

2. Ergebnis der Markterkundung    (Modul 3)

Bekanntgabe des Ergebnisses der Markterkundung

Die Stadt Ansbach veröffentlicht nachfolgend gemäß der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen in Bayern das Ergebnis der in diesem Rahmen durchgeführten Markterkundung.

Das entsprechende Dokument steht nachfolgend zum Download zur Verfügung.

PDF Dokumente zum Download:

Breitbandförderprogramm Ergebnis Markterkundung

3. Stand des Auswahlverfahrens    (Modul 4)

Auswahlverfahren im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (BbR) Bekanntmachung der Auswahl eines Netzbetreibers im Rahmen der BbR.

Die Stadt Ansbach führt zur Auswahl eines Netzbetreibers, der mit einem öffentlichen Zuschuss den Aufbau und Betrieb eines NGA-Netzes in den Erschließungsgebieten realisieren kann, ein offenes, transparentes und diskriminierungsfreies Auswahlverfahren aufgrund förderrechtlicher Vorgaben gemäß Nr. 5 der Breitbandrichtlinie (BbR - herunterladbar unter www.schnelles-internet.bayern.de) durch. Eine förmliche Ausschreibungspflicht aufgrund Vergaberechts besteht nicht, so dass auch der Rechtsweg zu den Vergabekammern nicht eröffnet ist. Die Auswahl erfolgt einstufig im Wege eines freihändigen Auswahlverfahrens. Der genaue Text der Bekanntmachung zum Auswahlverfahren steht nachfolgend zum Download zur Verfügung. Ebenfalls zum Download zur Verfügung steht die Karte der Erschließungsgebiete mit dem Ergebnis der Markterkundung sowie der Musterausbauvertrag und Unterlagen zur Berechnung der Wirtschaftlichkeitslücke.

PDF Dokumente zum Download:

Breitbandförderprogramm Bekanntmachung Auswahlverfahren

Breitbandförderprogramm Erschließungsgebiet

Breitbandförderprogramm Breitbandausbauvertrag

Breitbandförderprogramm Muster Wirtschaftlichkeitslücke

Breitbandförderprogramm Muster WL Hinweise

Die Frist zur Angebotsabgabe wurde bis zum 15. März 2016 12.00 Uhr verlängert.

4. Ergebnis des Auswahlverfahrens (Modul 5)

Bekanntmachung der Auswahlentscheidung

Vorgesehene Auswahlentscheidung für einen Netzbetreiber zum Breitbandausbau in der Stadt Ansbach im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen in Gewerbe- und Kumulationsgebieten in Bayern (BbR) 

Im Auswahlverfahren zum Breitbandausbau hat der Stadtrat eine vorläufige Auswahlentscheidung getroffen.

Die Entscheidung ist im nachfolgenden Dokument zum Download bereitgestellt.

PDF Dokumente zum Download:

Bekanntmachung

Karte mit den endgültigen Erschließungsgebieten

5. Übergabe des Zuwendungsbescheids (Modul 6)

Am 10. März 2017 hat die Stadt Ansbach von Staatsminister Dr. Söder den Zuwendungsbescheid für den Breitbandausbau übergeben bekommen.

Foto von der Übergabe des Förderbescheids an die Stadt Ansbach

6. Kooperationsvertrag (Modul 7)

Der Kooperationsvertrag zwischen der Telekom Deutschland GmbH und der Stadt Ansbach wurde am 13. März 2017 abgeschlossen.
Der Vertrag entspricht dem mit der Bundesnetzagentur abgestimmten Mustervertrag - die erforderliche Stellungnahme der Stadt steht nachfolgend zum Download bereit.

Stellungnahme der Stadt Ansbach zum Kooperationsvertrag