Behördengang bei der Stadt Ansbach ab 2022 mit 3G-Regelung
Aufgrund der raschen Ausbreitung der neuen Corona-Virus-Variante Omikron gilt beim Behördengang bei der Stadt Ansbach ab 2022 die 3G-Regelung.
„Auch wenn die aktuelle Infektionsschutzmaßnahmenverordnung grundsätzlich beim Behördengang keine 3G-Regelung vorsieht, führen wir diese zum Schutz der Mitarbeitenden ein, wie dies auch andere Kommunen bereits praktizieren“, so Oberbürgermeister Thomas Deffner. Aufgrund der aktuellen Lage sei dies zudem notwendig, damit die Stadt Ansbach die Aufrechterhaltung systemrelevanter Aufgaben gewährleisten könne.
Zugang zur Stadtverwaltung erhalten also ab dem 3. Januar 2022 nur Personen, die genesen oder vollständig geimpft sind und dies entsprechend nachweisen, oder solche, die einen negativen Test vorweisen können. Möglich sind hier Antigen-Schnelltests, die maximal 24 Stunden alt sein dürfen oder ein höchstens 48 Stunden alter PCR-Test. In allen Einrichtungen der Stadt Ansbach in denen bereits „2G“ oder „2G plus“ gilt, bleiben diese Regeln bestehen.