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Luftreinhalteplan der Stadt Ansbach

Am 28. Dezember 2004 wurde der Luftreinhalte- und Aktionsplan für die Stadt Ansbach vom Staatsministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz (StMUGV) in Kraft gesetzt. Wegen der in 2006 erneut aufgetretenen Überschreitung des so genannten PM10-Feinstaub-Tagesgrenzwertes wurde die Regierung von Mittelfranken beauftragt, zusammen mit dem Bayerischen Landesamt für Umwelt (LfU) und der Stadt Ansbach gemäß Paragraph 47 Abs. 1 des Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImSchG) den Entwurf der ersten Fortschreibung des Luftreinhalte- und Aktionsplans für die Stadt Ansbach zu erstellen, mit dem Ziel eine weitere Verbesserung der Luftqualität zu schaffen.

Laut der 22. Verordnung zur Durchführung des Bundesimmissionsschutzgesetzes ist die Belastung durch Feinstaubpartikel auf 50 μg/m³im Tagesmittelwert begrenzt. Pro Jahr sind 35 Überschreitungen sind zulässig.

Fortschreibung

Das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit hat am 6. August 2009 die erste Fortschreibung des Luftreinhalte- und Aktionsplanes der Stadt Ansbach in Kraft gesetzt. Die Inkraftsetzung wurde im Bayerischen Staatsanzeiger vom 14. August 2009 bekannt gegeben. Der fortgeschriebene Luftreinhalte- und Aktionsplan für Ansbach mit der Darstellung des Ablaufs des Beteiligungsverfahrens und der Entscheidungsgründe bzw. -erwägungen kann vom 17. August bis einschließlich 25. September 2009 beim Umweltamt der Stadt Ansbach in der im Zimmer 109 (Tel.: 0981/ 51-397) jeweils montags bis donnerstags zwischen 8.00 und 16.00 Uhr und freitags zwischen 8.00 und 12.00 Uhr sowie bei der Regierung von Mittelfranken - Sachgebiet 50 - (Bischof-Meiser-Straße 2/4, Tel.: 0981/ 53-1605, Zimmer 2.04) jeweils montags bis donnerstags zwischen 8.00 und 12.00 Uhr sowie 13.00 bis 16.00 Uhr, freitags zwischen 8.00 und 12.00 Uhr eingesehen werden. Eine telefonische Terminabstimmung wird empfohlen.

Die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Gesundheit, der Verfahrensablauf, der fortgeschriebene Luftreinhalte- und Aktionsplan für die Stadt Ansbach und der Anhang 8.6 (Immissionsmessungen des LfU in Ansbach) können nachfolgend eingesehen und als pdf-Dateien heruntergeladen werden.

  • Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Gesundheit vom 6. August 2009
  • Verfahrensablauf - "Beteiligungsverfahren der Stadt Ansbach" (Endfassung vom 10. August 2009)
  • Fortschreibung des Luftreinhalte-/Aktionsplans der Stadt Ansbach

Des Weiteren können Sie hier einen Messbericht des Bayerischen Landesamtes für Umwelt einsehen: Im Zeitraum vom 17. September 2007 bis 16. September 2008 wurden in Ansbach an sechs verschiedenen Standorten im Stadtgebiet Luftschadstoffe gemessen.

Weitere Informationen

Die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Gesundheit vom 15. Dezember 2008 zur 1. Fortschreibung des Luftreinhalte-/Aktionsplan der Stadt Ansbach finden Sie hier:Die Luftreinhalte-/Aktionspläne können auf der Internetseite des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz eingesehen und als pdf-Dateien heruntergeladen werden. Die aktuellen Messwerte für Feinstaub können Sie von den Internetseiten des Bayerischen Landesamts für Umwelt (Luftdaten Bayern) und des Umweltbundesamtes (Luftdaten Deutschland) abrufen.