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Hilfe für Flüchtlinge aus der Ukraine

Um sich auf Flüchtlinge aus der Ukraine vorzubereiten, richtete die Stadt Ansbach eine Koordinierungsgruppe ein. „Angesichts der Situation in der Ukraine möchten wir möglichst gut vorbereitet sein, um den Menschen aus dem Kriegsgebiet die Ankunft so leicht wie möglich angesichts der Umstände zu machen“, erklärt Oberbürgermeister Thomas Deffner.

Wohnraum gesucht / Unterstützung für geflüchtete Menschen
Da nicht sicher ist, ob die zentralen Unterkünfte ausreichend Plätze bieten, nimmt die Stadt Ansbach vorsorglich Wohnungsangebote entgegen. Interessierte, die freien Wohnraum anbieten möchten, können sich per
E-Mail an ukrainehilfe@ansbach.de wenden. Informationen zur Ukrainehilfe des Freistaats Bayern finden Sie hier.

Dolmetscher/innen gesucht
Zudem werden Personen, die für die Geflüchteten dolmetschen können, gesucht. Hier steht ebenfalls die E-Mail ukrainehilfe@ansbach.de oder das Bürgertelefon (0981/51-556) zur Verfügung.

Fragen zur Einreise
Am Bürgertelefon werden auch Ansprechpartner für Fragen zu Asyl- oder Aufenthaltsrecht vermittelt. Informationen zur Einreise aus der Ukraine und zum Aufenthalt in Deutschland finden Sie hier beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) (Тут ви можете знайти інформацію українською мовою) sowie auf der Homepage des Bayerischen Staatsministerium des Inneren, Sport und Integration (Homepage des Bayerischen Staatsministerium des Inneren, Sport und Integration (Тут ви можете знайти інформацію українською мовою).

Informationen für Flüchtlinge

Erste Informationen für geflüchtete Personen über Ansbach, um den Start zu erleichtern, bietet die Integreat-App (Тут ви можете знайти інформацію українською мовою). Unter anderem finden sich in der App rund um verschiedene Themenbereiche, wie Gesundheit, (Sprach-)Bildung, Arbeitsmarkt, Wohnen und gesellschaftliche Teilhabe. Es finden sich beispielsweise über 60 Beratungsstellen in Ansbach und eine Schnittstelle zu Praktika- und Lehrstellenbörsen in der App.

Unter anderem finden sich in der App rund um verschiedene Themenbereiche, wie (Sprach-)Bildung, Arbeitsmarkt, Wohnen und gesellschaftliche Teilhabe. Es finden sich beispielsweise über 60 Beratungsstellen in Ansbach und eine Schnittstelle zu Praktika- und Lehrstellenbörsen in der App.

Erstinformation
Wie sich Flüchtlinge anmelden bzw. registrieren müssen und welches Amt bei der Stadt Ansbach zuständig ist, erfahren Flüchtlinge in der Erstinformation.

Erstinformation auf Deutsch
Übersetzung auf Ukrainisch: ПОЧАТКОВА ІНФОРМАЦІЯ ДЛЯ БІЖЕНЦІВ З УКРАЇНИ
Übersetzung auf Russisch: ПЕРВОНАЧАЛЬНАЯ ИНФОРМАЦИЯ ДЛЯ БЕЖЕНЦЕВ ИЗ УКРАИНЫ

Ukrainische Geflüchtete können in Deutschland kostenfrei Busse und Bahnen nutzen.

Für Arbeitssuchende
Gemeinsam mit der Industrie- und Handelskammer Nürnberg für Mittelfranken und derHandwerkskammer für Mittelfranken unterstützt die Agentur für Arbeit Ansbach-Weißenburg bei folgenden Themen Arbeitssuche (пошук роботи), Ausbildung (навчання), beruflicher Qualifzierung (професійна кваліфікація) und Sprachkursen (мовні курси).

Weitere Unterstützung bietet das bfz (Berufliche Fortbildungszentren der Bayerischen Wirtschaft). Es unterstützt in den Bereichen Sprachkurse zum Deutschlernen, berufliche Orientierung, berufliche Aus- und Weiterbildung, Vermittlung in Arbeit sowie Informationen zur Kinderbetreuung.

Die Bundesregierung hat beschlossen, dass die ukrainischen Flüchtlinge seit dem 01.06.2022 grundsätzlich einen Anspruch auf Arbeitslosengeld II haben. Diese Leistung wird vom Jobcenter Stadt Ansbach für die Menschen ausgezahlt, die in der Stadt Ansbach wohnen. Weitere Informationen dazu finden Sie hier.

Minderjährige Flüchtlinge
Aufgrund der aktuellen Situation wird erwartet, dass auch Kinder und Jugendliche ohne ihre Eltern oder andere Sorgeberechtigte in Deutschland ankommen. Das Jugendamt ist berechtigt und verpflichtet, ein ausländisches Kind bzw. einen ausländischen Jugendlichen in Obhut zu nehmen, sobald dessen unbegleitete Einreise nach Deutschland festgestellt wird. Das weitere Verfahren wird in enger Abstimmung mit anderen Behörden durchgeführt.

Familien, die unbegleitete Kinder und Jugendliche aufnehmen möchten, benötigen dafür eine Pflegeerlaubnis nach  § 44 SGB VIII. Diese wird durch das Jugendamt nach einer Überprüfung ausgestellt. Sollten Sie ein Kind oder einen Jugendlichen aufnehmen wollen bzw. bereits ein Kind ohne Begleitung bei sich aufgenommen haben, bitten wir Sie sich umgehend an das Jugendamt zu wenden: 0981/51-265 oder jugendamt@ansbach.de .

Für Schülerinnen und Schüler

Fragen und Antworten für Flüchtlinge aus der Ukraine rund um das Thema Schule im Landkreis und in der Stadt Ansbach (PDF, 790 kB)

Übersetzung auf Ukrainisch: Про шкільну осввіту в Ансбахe (PDF, 836 kB)