Direkt zu:
Diese Webseite verwendet Cookies, um dem Betreiber das Sammeln und Analysieren statistischer Daten in anonymisierter Form zu ermöglichen. Wenn Sie damit nicht einverstanden sind, klicken Sie hier bitte auf »Nein«. Weitere Informationen
Zum Aktivieren des Google-Übersetzers bitte klicken. Wir möchten darauf hinweisen, dass nach der Aktivierung Daten an Google übermittelt werden.
Mehr Informationen zum Datenschutz

Dienstleistungen

A B C D E F G H I J K L M N O P QR S T U V W XYZ Alle

Obdachlose, Hilfen für

Beschreibung

Obdachlose, die ihren Lebensunterhalt (dazu zählt auch die Unterkunft) nicht aus eigenen Kräften ausreichend beschaffen können, erhalten im Rahmen der Grundsicherung für Arbeitsuchende bzw. Sozialhilfe oder der Kriegsopferfürsorge Hilfe zum Lebensunterhalt. Daneben besteht ein Anspruch auf alle notwendigen Maßnahmen, die geeignet sind, soziale Schwierigkeiten abzuwenden, zu beseitigen, zu mildern oder ihre Verschlimmerung zu verhüten.

Für die Beschaffung eines Obdachs hat die Gemeinde zu sorgen, in der der Obdachlose lebt.

Gemeinden; Sozialhilfeverwaltungen und Kriegsopferfürsorgestellen bei den Landratsämtern und kreisfreien Städten; Zentrum Bayern Familie und Soziales – Hauptfürsorgestelle; Bezirke

Rechtsbehelf

Kriegsopferfürsorge: (fakultatives) Widerspruchsverfahren
Sozialhilfe:
Widerspruch,
sozialgerichtliche Klage

Verwandte Themen

Redaktionell verantwortlich

Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (siehe BayernPortal)
Stand: 12.12.2018