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Gewerbeanzeige; Gewerbeabmeldung

Kurzbeschreibung

Wenn Sie den Gewerbebetrieb aufgeben oder verlegen, müssen Sie dies anzeigen.

Online-Verfahren

  • Regionale Ergänzung (Redaktionell verantwortlich: Stadt Ansbach):
  • Gewerbeabmeldung
    Sie können Ihre Gewerbeabmeldung online erfassen und die Daten elektronisch an die zuständige Behörde zur weiteren Verarbeitung übermitteln.

Beschreibung

Geben Sie den Betrieb Ihres Gewerbes auf, muss das Gewerbe abgemeldet werden. Das Gleiche gilt, wenn Sie den Betrieb Ihres Gewerbes in eine andere Gemeinde verlegen. Sie müssen Ihr Gewerbe dann am bisherigen Standort abmelden und bei Fortführung am neuen Standort wieder anmelden. Falls Sie Ihren Gewerbestandort innerhalb der Gemeinde verlegen, genügt eine Gewerbeummeldung.

Hinweis Online-Dienste Gewerbeamt

Die Online-Dienste des Gewerbeamtes der Stadt Ansbach sind aktuell nicht erreichbar. Grund für die vorrübergehende nicht Erreichbarkeit ist eine umfassende Softwareumstellung im Gewerbeamt. Das Gewerbeamt ist unter der Telefonnummer 0981-510 oder per E-Mail an ordnungsamt@ansbach.de zu erreichen. Wir bitten um Verständnis!

Voraussetzungen

Volljährigkeit oder Genehmigung des Vormundschaftsgerichts

Fristen

Die Anzeige ist bei Aufgabe der gewerblichen Tätigkeit oder Verlegung des Betriebes vorzunehmen.

Formulare

Redaktionell verantwortlich

Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie (siehe BayernPortal)
Stand: 04.12.2024