Gewerbeanzeige; Gewerbeabmeldung
Online-Verfahren
- Regionale Ergänzung (Redaktionell verantwortlich: Stadt Ansbach):
- Gewerbeabmeldung
Sie können Ihre Gewerbeabmeldung online erfassen und die Daten elektronisch an die zuständige Behörde zur weiteren Verarbeitung übermitteln.
Beschreibung
Geben Sie den Betrieb Ihres Gewerbes auf, muss das Gewerbe abgemeldet werden. Das Gleiche gilt, wenn Sie den Betrieb Ihres Gewerbes in eine andere Gemeinde verlegen. Sie müssen Ihr Gewerbe dann am bisherigen Standort abmelden und bei Fortführung am neuen Standort wieder anmelden. Falls Sie Ihren Gewerbestandort innerhalb der Gemeinde verlegen, genügt eine Gewerbeummeldung.
Hinweis Online-Dienste Gewerbeamt
Die Online-Dienste des Gewerbeamtes der Stadt Ansbach sind aktuell nicht erreichbar. Grund für die vorrübergehende nicht Erreichbarkeit ist eine umfassende Softwareumstellung im Gewerbeamt. Das Gewerbeamt ist unter der Telefonnummer 0981-510 oder per E-Mail an ordnungsamt@ansbach.de zu erreichen. Wir bitten um Verständnis!
Fristen
Die Anzeige ist bei Aufgabe der gewerblichen Tätigkeit oder Verlegung des Betriebes vorzunehmen.
Rechtsgrundlagen
- § 14 Gewerbeordnung (GewO)
Anzeigepflicht - § 15 Abs. 1 Gewerbeordnung (GewO)
Empfangsbescheinigung, Betrieb ohne Zulassung - § 55c Gewerbeordnung (GewO)
Anzeigepflicht - Anlage zur Verordnung über den Erlass des Kostenverzeichnisses zum Kostengesetz (Kostenverzeichnis - KVz)
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Formulare
- Gewerbeanzeige mit Ausfüllassistent
Sie können dieses Formular zur An-, Ab oder Ummeldung eines Gewerbes nutzen. Ein Online-Ausfüllassistent unterstützt Sie beim Ausfüllen. Wenn Sie alle Angaben erfasst haben, wird das ausgefüllte Formular im PDF-Format bereitgestellt. - Gewerbeabmeldung nach § 14 GewO oder § 55c GewO
Redaktionell verantwortlich
Stand: 04.12.2024