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Kuren für Sozialhilfeempfänger

Beschreibung

Die Kosten für Kuren in der Sozialhilfe werden übernommen, wenn kein anderer Sozialleistungsträger vorrangig verpflichtet ist und wenn sie nicht aus eigenen Mitteln getragen werden können (Gesundheitsvorsorge, Krankenhilfe, Behindertenerholung).

Sozialhilfeverwaltungen bei den Landratsämtern und kreisfreien Städten

Rechtsbehelf

Widerspruch, sozialgerichtliche Klage

Redaktionell verantwortlich

Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (siehe BayernPortal)
Stand: 30.12.2019