Kuren für Sozialhilfeempfänger
Beschreibung
Die Kosten für Kuren in der Sozialhilfe werden übernommen, wenn kein anderer Sozialleistungsträger vorrangig verpflichtet ist und wenn sie nicht aus eigenen Mitteln getragen werden können (Gesundheitsvorsorge, Krankenhilfe, Behindertenerholung).
Sozialhilfeverwaltungen bei den Landratsämtern und kreisfreien StädtenRedaktionell verantwortlich
Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (siehe BayernPortal)
Stand: 30.12.2019
Stand: 30.12.2019