Strahlung
Der Begriff Strahlung bezeichnet ganz allgemein die Ausbreitung von Teilchen oder Wellen. Diese können aus der Nutzung radioaktiver Stoffe in Medizin und Technik, Mobilfunk, Rundfunk oder Stromleitungen stammen.
Allgemeine sowie spezifische Informationen zu bestimmten Stahlenquellen finden Sie auf der Internetseite des Landesamtes für Umwelt.
Elektromagnetische Felder
Der Betreib von Hoch- und Niedrigfrequenzanlagen sowie von Gleichstromanlagen wird in Deutschland durch die Verordnung über elektromagnetische Felder (26. BImSchV) geregelt.