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Umwelt, © candy1812 - Fotolia

Lärmschutz

Werden Geräusche als störend empfunden, bezeichnen wir dies in der Regel als Lärm. Wenn Sie sich durch Lärm akut belästigt fühlen, wenden Sie sich am besten zunächst an den Verursacher selbst. Wenn Sie nach direkter Kontaktaufnahme mit dem Verursacher kein zufriedenstellendes Ergebnis erzielen konnten, wenden Sie sich bitte an die zuständigen Stellen, je nach Art des Lärms.

Bei allgemeinen Fragen zu Lärm können Sie auch direkt an das Umweltamt der Stadt Ansbach wenden.

Verkehrslärm

Während für den Neubau und die wesentliche Änderung von Verkehrswegen die Grenzwerte der 16. Bundesimmissionsschutzverordnung einzuhalten sind, gibt es in Deutschland für bestehende Verkehrswege keine rechtsverbindlichen Grenzwerte.

Weitergehende Informationen finden Sie auch in der Veröffentlichung „Lärm - Straße und Schiene“ des Bayerischen Landesamtes für Umwelt.

Fühlen Sie sich durch das Fehlverhalten einzelner Verkehrsteilnehmer und dem damit verbundenen Lärm gestört, ist die Polizei die zuständige Ermittlungsbehörde.

Nach § 30 Absatz 1 Satz 1 StVO sind bei der Benutzung von Fahrzeugen unnötiger Lärm verboten. So stellt beispielsweise das Anfahren mit durchdrehenden oder quietschenden Reifen an einer Ampel eine Ordnungswidrigkeit dar.

Ansprechpartner Verkehrslärm

Bundesautobahn A6:

Autobahndirektion Nordbayern
Flaschenhofstraße 55
90402 Nürnberg
Telefonnummer: 0911 4621-01
E-Mail-Adresse: poststelle@abdnb.bayern.de

Staatstraßen und Bundesstraßen:

Staatliches Bauamt Ansbach
Würzburger Landstraße 22, 91522 Ansbach
Telefonnummer: 0981/8905-0
E-Mail-Adresse: poststelle@stbaan.bayern.de

Gemeindestraßen:

Stadt Ansbach - Tiefbauamt

Alternativbild
Nürnberger Straße 32
91522 Ansbach
Karte anzeigen

Eisenbahnlärm
Deutsche Bahn AG
Eisenbahn-Bundesamt (EBA)
Heinemannstraße 6
53175 Bonn
Tel.: +49 228 9826–0
Fax: +49 228 9826–199
E-Mail: poststelle@eba.bund.de

Gewerbe- und Baustellenlärm

Wenn Sie sich durch Lärm von Gewerbebetrieben oder Baustellen gestört fühlen, können Sie sich an das Umweltamt der Stadt Ansbach wenden.

Wie laut ein Gewerbebetrieb arbeiten darf, hängt unter anderem auch von den Betriebszeiten sowie dem Gebiet ab, in dem er sich befindet (zum Beispiel Wohngebiet, oder Dorfgebiet).

Im Merkblatt zum Schutz gegen Baulärm der Stadt Ansbach finden Sie entsprechende Informationen. Weitergehende Informationen finden Sie auch in der Veröffentlichung »Lärm - Wohnen, Arbeit und Freizeit« des Bayerischen Landesamtes für Umwelt.



Veranstaltungs- und Freizeitlärm

Unsere Freizeitaktivtäten sind oftmals mit Lärm verbunden. Öffentliche Veranstaltungen, der Betrieb von Sportstätten sowie die Außenbewirtschaftung von Gaststätten sind ein wichtiger Bestandteil unseres Zusammenlebens. Die gegenseitige Rücksichtnahme ist hier von zentraler Bedeutung.

Ansprechpartner ist hierfür in erster Linie das Umweltamt. Informationen zu öffentlichen Veranstaltungen und Gastronomiebetrieben gibt auch das Ordnungsamt. Informationen zu öffentliche Sportstätten und Spiel- und Bolzplätze gibt auch das Tiefbaumt.

Weitergehende Informationen finden Sie auch in der Veröffentlichung »Lärm - Wohnen, Arbeit und Freizeit« des Bayerischen Landesamtes für Umwelt.

Achtung: Nachbarschaftslärm, der von privaten Veranstaltungen (z.B. Grillpartys) herrührt, melden Sie in akuten Fällen bitte an die Polizei. Bei grundlegenden Lärmstreitigkeiten mit Nachbarn können Sie sich an einen Rechtsanwalt wenden.

Fluglärm

Bei Fluglärm wird grundsätzlich zwischen ziviler und nicht ziviler, also militärischer, Luftfahrt unterschieden.

Der Hubschrauberbetreib der US-Kaserne Katterbach ist somit beispielsweise Teil der militärischen Luftfahrt, während Sport und Passagierflugzeuge der zivilen Luftfahrt zugeordnet werden.
Weitergehende Informationen finden Sie auf auch in der Internetseite des Umweltbundesamtes.

Kontakte Fluglärm - nicht zivil:

Bundesministerium der Verteidigung
www.bmvg.de
Telefon: 030/ 18 24 24 24
E-Mail: poststelle@bmvg.bund.de

Militärisches Luftfahrtamt Köln
(Beschwerdestelle für Fluglärm in Deutschland)
Abteilung Flugbetrieb Bw
Luftwaffenkaserne Wahn 501/11
Postfach 90 61 10
51127 Köln
Telefon: 0800/ 8 62 07 30 (kostenfrei)
Fax: 02203/ 9 08 27 76
E-Mail: FLIZ@bundeswehr.org

US-Armee
Beschwerdestelle Hubschrauberlärm
Helga Moser
Telefon: 0152/ 09 11 43 69
E-Mail: helga.i.moser.ln@mail.mil
Telefon: 0981/ 1 83 16 00

Stadt Ansbach Beschwerdetelefon Hubschrauberlärm
Telefon: 0981/ 51-532
E-Mail: Hubschrauberlaerm@ansbach.de

Kontakt Fluglärm - zivil:

Luftamt Nordbayern
Herrn Reiner Lux
Lärmschutzbeauftragter
Telefon: 0911 52700 39
Fax:  0981 5398 8039

Regierung von Mittelfranken
Lärmschutztelefon: 0911 5298062
fluglaerm@reg-mfr.bayern.de