Anlagenüberwachung
Immissionsschutzrechtliche Anlagen nach der 4. Bundesimmissionsschutzverordnung werden in Regelmäßigen Abständen durch Emissionsmessungen und Betriebsbegehungen der Behörden überwacht.
Gemäß der EU-Industrieemissionsrichtlinie (IE-RL) ist die Stadt Ansbach verpflichtet, die Überwachungsberichte für Anlagen, die unter die Überwachungskriterien o. g. Richtlinie fallen, auf ihrer Internetseite zu veröffentlichen. Den Überwachungsbericht können Sie herunterladen.
Überwachungsbericht Wienerberger GmbH Werk Ansbach 2018.xls (PDF, 22 kB)